Willkommen in Ihrem neuen Zuhause in der malerischen Gemeinde Pitten in Niederösterreich! Diese wunderschöne Balkonwohnung befindet sich in einer ruhigen und familienfreundlichen Wohngegend und bietet Ihnen alles, was Sie für ein komfortables und entspanntes Leben brauchen. Mit einer Gesamtfläche von 73,10 m² und 3 geräumigen Zimmern ist diese Wohnung perfekt für Singles, Paare oder kleine Familien geeignet.
Dieser Wohntraum besteht aus einem großzügigen Wohn-Essbereich mit Kochnische und Ausgang auf den gut nutzbaren, südseitigen Balkon, der zum Verweilen einlädt.
Ein Schlafzimmer und ein Kinder- oder Arbeitszimmer, ein Badezimmer mit Badewanne, Vorraum, Abstellraum und ein separates WC runden das Angebot ab.
Mit einer durchschnittlichen Raumhöhe von mehr als 3 m wirkt diese Wohnung extrem ansprechend und großzügig.
In den monatlichen Kosten sind die Heizkosten-Akontierungen bereits beinhaltet!
Der Wohnung ist der PKW-Abstellplatz Nr.: 16 und ein Kellerabteil zugeordnet.
Die Lage dieser Wohnung ist unschlagbar! Sie profitieren von einer ausgezeichneten Verkehrsanbindung mit einer Bushaltestelle und dem Bahnhof in unmittelbarer Nähe. So erreichen Sie bequem und schnell die umliegenden Städte und Gemeinden. Auch die Infrastruktur in Pitten lässt keine Wünsche offen. In der Nähe finden Sie alles, was Sie für den täglichen Bedarf benötigen, wie zum Beispiel einen Arzt, eine Apotheke, eine Schule, einen Kindergarten, einen Supermarkt und eine Bäckerei.
Infrastruktur / Entfernungen
Gesundheit
Arzt <425m
Apotheke <625m
Krankenhaus <7.350m
Kinder & Schulen
Schule <800m
Kindergarten <925m
Universität <8.800m
Nahversorgung
Supermarkt <525m
Bäckerei <650m
Einkaufszentrum <7.800m
Sonstige
Bank <525m
Geldautomat <525m
Polizei <2.500m
Post <625m
Verkehr
Bus <375m
Autobahnanschluss <3.300m
Bahnhof <675m
Angaben Entfernung Luftlinie / Quelle: OpenStreetMap
HINWEIS: sämtliche Vorschreibungskosten können sich aufgrund von Index, Betriebskosten und Darlehensanpassungen ändern. Bilder teils KI generiert!
Förderungskriterien
Geförderte Wohnungen dürfen nur an Förderungswürdige Personen vergeben werden.
Kriterien
• österreichische Staatsbürger oder Gleichgestellte
• die dringenden Wohnbedarf haben (Nachweis über die Aufgabe des bisherigen Hauptwohnsitzes binnen 6 Monaten nach Bezug der geförderten Wohnung)
• und folgende Obergrenzen des Familieneinkommens nicht übersteigen:
Personenanzahl Jahreseinkommen
1 Person 55.000,00 Euro
2 Personen 80.000,00 Euro
Jede weitere Person 10.000,00 Euro
WOHNZUSCHUSS
Es besteht die Möglichkeit einer zusätzlichen Förderung in Form von nicht rückzahlbaren variablen Zuschüsse. Die Höhe des Wohnzuschusses richtet sich nach der Höhe des Familien-Jahreseinkommens und der Größe der Familie. Das Ansuchen um Wohnzuschuss muss jährlich neu gestellt werden.
Selbstberrechnung unter:
http://ww.noe.gv.at/noe/Wohnen-Leben/Foerd_Wohnzuschuss_Wohnbeihilfe.html