Diese modern möblierten Wohnungen bieten eine interessante Möglichkeit,diese zur gewerblichen Nutzung für kurzfristige Beherbergungszwecke in Top-Lage des 18. Wiener Bezirks zu übernehmen. Für beide Wohnungen liegt eine Ausnahmebewilligung gemäß § 129 Abs. 1a BO für Wien vor. Die bestehenden Bewilligungen sind bis 14. Oktober 2029 befristet.Die BO für Wien sieht vor, dass eine Ausnahmebewilligung für höchstens fünf Jahre erteilt werden darf und nach Ablauf der Befristung bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen neuerliche Ausnahmebewilligungen erteilt werden können. Maßgeblich ist dabei die zum jeweiligen Zeitpunkt geltende Rechtslage.
Wohnung A
Wohnung B
Die im Rahmen der bestehenden Bewilligungen vorgeschriebenen vernetzten Rauchwarnmelder wurden bereits installiert. Für die Übernahme des vorhandenen Inventars sowie der bereits geschaffenen Voraussetzungen im Zusammenhang mit der Kurzzeitvermietung ist ein Möbelkostenersatz vorgesehen.
Ausführliche Informationen zu den Wohnungen, zur bestehenden Ausnahmebewilligung und zur Kurzzeitvermietung finden Sie in unserem detaillierten Exposé, das wir Ihnen gerne auf Anfrage zukommen lassen.
Wir weisen darauf hin, dass zwischen dem Vermittler und dem zu vermittelnden Dritten ein familiäres oder wirtschaftliches Naheverhältnis besteht.
Frau Mag. Maria Rieger, Mobil: Anbieter kontaktieren, Mail: Anbieter kontaktieren, steht für ein persönliches Gespräch sowie für einen Besichtigungstermin gerne zur Verfügung.
Infrastruktur / Entfernungen
Gesundheit
Arzt <500m
Apotheke <500m
Klinik <500m
Krankenhaus <500m
Kinder & Schulen
Schule <500m
Kindergarten <500m
Universität <500m
Höhere Schule <500m
Nahversorgung
Supermarkt <500m
Bäckerei <500m
Einkaufszentrum <1.000m
Sonstige
Geldautomat <500m
Bank <500m
Post <500m
Polizei <500m
Verkehr
Bus <500m
U-Bahn <500m
Straßenbahn <500m
Bahnhof <500m
Autobahnanschluss <3.000m
Angaben Entfernung Luftlinie / Quelle: OpenStreetMap