Ihr neues Bauprojekt in 1230 Wien: Gestalten Sie Ihr Traumhaus nach eigenen Wünschen!
Auf diesem begrünten Grundstück im Dornröschenschlaf steht aktuell ein sanierungsbedürftiges Haus (Baujahr 1950er, aufgestockt 1970, mit zum Teil erneuerten Fenstern), das als Kernsanierungsfall eingestuft ist. Für Sie bedeutet das die perfekte Gelegenheit: Nutzen Sie den Platz für einen maßgeschneiderten Neubau ganz nach Ihren Vorstellungen! Zusätzlich befinden sich bereits eine Garage und ein Gartenhaus auf dem Areal. Die aktuelle Beheizung erfolgt über Öl. Oder Sie wecken das Häuschen aus dem Dornröschenschlaf und bauen es sich nach Ihren Wünschen um. Pläne folgen in Kürze. Bitte noch um etwas Geduld.
In einem der gefragtesten Bezirke Wiens bietet sich Ihnen hier die seltene Chance, Ihre Wohnträume ohne Kompromisse zu verwirklichen. Lassen Sie Ihrer Kreativität freien Lauf und schaffen Sie Ihr perfektes Zuhause.
Greifen Sie zu und sichern Sie sich dieses Grundstück im grünen 23. Bezirk. Schreiben Sie uns einfach eine E-Mail, um weitere Details zu erfahren oder direkt einen Besichtigungstermin zu vereinbaren!
TITELBILD ist KI generiert - so könnte der Altbau zum Beispiel saniert aussehen.
Aufgrund einer gesetzlichen Ausnahme besteht keine Verpflichtung zur Vorlage eines Energieausweises.
Infrastruktur / Entfernungen
Gesundheit
Arzt <500m
Apotheke <1.000m
Klinik <2.000m
Krankenhaus <2.000m
Kinder & Schulen
Schule <1.000m
Kindergarten <1.000m
Universität <4.500m
Höhere Schule <3.500m
Nahversorgung
Supermarkt <500m
Bäckerei <2.000m
Einkaufszentrum <1.000m
Sonstige
Geldautomat <1.000m
Bank <1.500m
Post <1.000m
Polizei <1.500m
Verkehr
Bus <500m
U-Bahn <1.000m
Straßenbahn <2.500m
Bahnhof <500m
Autobahnanschluss <500m
Angaben Entfernung Luftlinie / Quelle: OpenStreetMap
Energieausweis wurde für den Fall des Abrisses des Hauses keiner erstellt.
Sollte das Haus saniert werden, wird der Energieausweis nachgereicht.
Flächenwidmung:
• Wohnen
• Bauklasse I
• offene Bebauungsweise
In Wien gilt bei Bauklasse I (Gebäudehöhe bis maximal 9 m) in offener Bauweise ein regulärer Mindestabstand von 6 m zur Nachbargrenze, wobei das Heranrücken an die Grenze bis auf 3 m bei einer Frontlänge von maximal 15 m unter bestimmten Bedingungen (halbe Gebäudehöhe) zulässig ist.
Wichtigste Regeln nach Wiener Bauordnung (§ 76 & § 79 BO für Wien)
Für ein 512 m² großes Grundstück in Wien (Bauklasse I, offene Bauweise) beträgt die maximal bebaubare Fläche 170,67 m².
Berechnung nach der Wiener Bauordnung
Im Wiener Wohngebiet gilt für die Bauklasse I standardmäßig die Drittelregelung: Es darf maximal ein Drittel der Bauplatzfläche bebaut werden, solange keine andere prozentuale Beschränkung im jeweiligen Bebauungsplan explizit festgeschrieben ist.
Die genauen Bebauungsmöglichkeiten sind bei der Baupolizei Planarchiv Süd in der Favoritenstraße 211, 2. Stock, Zimmer 210 nach Voranmeldung zu erfragen