Ein eigener Garten, großzügige Wohnräume und eine Villa nach Ihren Vorstellungen: Am Unterfeldweg in 1220 Wien bietet dieses Grundstück die Grundlage für Ihr zukünftiges Zuhause.
Vorgesehen ist eine Teilung der Liegenschaft in zwei Grundstücke mit jeweils etwa 700 bis 850 m². Der konkrete Grundstückszuschnitt und die endgültige Fläche können im Zuge der Teilung abgestimmt werden. Alternativ kommt eine Aufteilung in drei Grundstücke in Betracht. Die Umsetzung steht jeweils unter dem Vorbehalt der erforderlichen Genehmigungen.
Für die Variante mit zwei Grundstücken liegt bereits eine Einreichplanung für zwei ähnlich konzipierte Villen vor. Damit steht für jedes der beiden Grundstücke eine konkrete Planungsgrundlage für eine Villa mit rund 280 m² Wohnnutzfläche zur Verfügung.
Die vorhandene Planung sieht großzügige Wohnbereiche über drei Wohnebenen, mehrere Schlaf- und Badezimmer sowie Terrassen und einen Balkon vor. Ein eigener Aufzug und ein umfangreiches Kellergeschoss mit Tiefgarage ergänzen das Konzept. So verbindet der Entwurf viel Platz für die Familie mit Raum für Gäste, Homeoffice und persönliche Rückzugsbereiche.
Die frühere Baubewilligung ist nach Angaben des Verkäufers abgelaufen. Die vorhandene Planung soll als Grundlage für eine neuerliche Einreichung dienen; eine aktuelle Baubewilligung liegt nicht vor. Ob die Planung unverändert bewilligt werden kann, ist im Zuge der erneuten Einreichung zu klären. Bei einer Teilung in drei Grundstücke wäre eine entsprechend angepasste Planung erforderlich.
Der Kaufpreis beträgt 1.000 Euro pro m² Grundstücksfläche. Bei einer Grundstücksgröße von etwa 700 bis 850 m² ergibt sich somit ein Kaufpreis von etwa 700.000 bis 850.000 Euro. Maßgeblich ist die endgültige Fläche nach Teilung.
Angeboten wird das Grundstück mit vorhandener Einreichplanung. Die Errichtung der Villa ist im Kaufpreis nicht enthalten.
Gerne stellen wir Ihnen die Planunterlagen zur Verfügung und besprechen die Möglichkeiten der Grundstücksteilung bei einem persönlichen Termin.
Aufgrund einer gesetzlichen Ausnahme besteht keine Verpflichtung zur Vorlage eines Energieausweises.
Wir weisen darauf hin, dass zwischen dem Vermittler und dem zu vermittelnden Dritten ein familiäres oder wirtschaftliches Naheverhältnis besteht.
Der Vermittler ist als Doppelmakler tätig.
Infrastruktur / Entfernungen
Gesundheit
Arzt <500m
Apotheke <500m
Klinik <500m
Krankenhaus <4.000m
Kinder & Schulen
Schule <1.000m
Kindergarten <500m
Universität <3.500m
Höhere Schule <3.500m
Nahversorgung
Supermarkt <500m
Bäckerei <1.000m
Einkaufszentrum <2.000m
Sonstige
Bank <1.500m
Geldautomat <1.000m
Post <1.500m
Polizei <1.500m
Verkehr
Bus <500m
U-Bahn <2.000m
Straßenbahn <1.000m
Bahnhof <2.000m
Autobahnanschluss <1.000m
Angaben Entfernung Luftlinie / Quelle: OpenStreetMap