Diese schöne Wohnung in Seiersberg besticht durch die gute Raumaufteilung, sowie durch die hellen Räume der Wohnung in einer modernen Wohnanlage.
Die Wohnung mit 51.51m2 Wohnfläche befindet sich im 1. Halbstock und besteht aus einem geräumigen Wohn-Essbereich mit Einbauküche, einem Schlafzimmer, sowie Badezimmer mit Dusche und WC, sowie einem Vorzimmer.
Über einen außen gelegenen Stiegenaufgang kommen Sie sehr komfortabel zu Ihrer Eingangstür im ersten Halb-Stockwerk ohne Lift.
Die Wohnung verfügt über eine Küche mit neuwertigen Küchengeräte.
Die Wohnung hat eine Klimaanlage.
Gesamtbelastung Brutto: € 686,65
bestehend aus:
Hauptmietzins Brutto: € 492,65
Betriebskosten Brutto: € 104,99
Heizkosten Brutto: € 89,01
Bitte beachten Sie, dass wir aufgrund der Nachweispflicht gegenüber dem Eigentümer / dem Vermieter, sowie in Entsprechung des FAGG (Fern- und Auswärtsgeschäfte Gesetz), nur Anfragen mit vollständigem Namen, Anschrift und Telefonnummer bearbeiten können.
Ihre Kontaktdaten werden vertraulich behandelt.
Gerne informieren wir Sie privat in einem persönlichen Gespräch ausführlich über diese besondere Immobilie und freuen uns auf Ihre Anfrage.
Wir weisen darauf hin, dass zwischen dem Vermittler und dem zu vermittelnden Dritten ein familiäres oder wirtschaftliches Naheverhältnis besteht.
Der Immobilienmakler erklärt, dass er – entgegen dem in der Immobilienwirtschaft üblichen Geschäftsgebrauch des Doppelmaklers – einseitig nur für den Vermieter tätig ist.
Infrastruktur / Entfernungen
Gesundheit
Arzt <500m
Apotheke <500m
Klinik <6.500m
Krankenhaus <4.000m
Kinder & Schulen
Schule <500m
Kindergarten <1.500m
Universität <7.000m
Höhere Schule <7.000m
Nahversorgung
Supermarkt <500m
Bäckerei <1.000m
Einkaufszentrum <1.000m
Sonstige
Geldautomat <500m
Bank <500m
Post <1.500m
Polizei <3.500m
Verkehr
Bus <500m
Straßenbahn <3.500m
Autobahnanschluss <1.000m
Bahnhof <1.500m
Flughafen <4.000m
Angaben Entfernung Luftlinie / Quelle: OpenStreetMap
Obwohl wir die von uns beanspruchten Quellen als verlässlich einschätzen, übernehmen wir für die Vollständigkeit und Richtigkeit der hier wiedergegeben Informationen keine Haftung. Insbesondere behalten wir uns einen Irrtum in Bezug auf Zahlenangaben ausdrücklich vor.
Der Auftraggeber wurde hinsichtlich der Informationspflicht gem.§ 3 EAVG 2012 aufgefordert, den Heizwärmebedarf und den Gesamtenergieeffizienz-Faktor bekannt zu geben und den Energieausweises zu übermitteln, beziehungsweise einzuholen.
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Für weitere Informationen bzw. für die Vereinbarung eines Besichtigungstermins stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.