Diese helle und gepflegte 2-Zimmer-Wohnung mit ca. 62 m² Wohnfläche befindet sich im 3. Obergeschoss in attraktiver Lage des 17. Wiener Gemeindebezirks. Die großzügigen Fensterflächen sorgen für viel Tageslicht und verleihen den Räumen eine freundliche und angenehme Wohnatmosphäre.
Besonders hervorzuheben ist der sehr gute und gepflegte Zustand der Wohnung. Zuvor bestand über längere Zeit ein unbefristetes Mietverhältnis, während dessen die Wohnung stets sorgsam behandelt und gepflegt wurde. Entsprechend präsentiert sie sich heute in einem ordentlichen Gesamtzustand. Die separate Küche ist ein zusätzlicher Pluspunkt.
Aktuell ist die Wohnung befristet bis zum 23.06.2027 vermietet. Die derzeitige Nettomiete beträgt EUR 431,39 pro Monat.
Ein besonderes Highlight ist der bereits bewilligte und vollständig finanzierte Lift. Die Kosten für die Errichtung sind bereits bezahlt und belasten weder die Rücklage noch fallen hierfür zusätzliche Errichtungskosten für den Käufer an. Nach Fertigstellung kann bei Bedarf gegen entsprechende Betriebskostenzahlung ein Liftschlüssel bezogen werden. Gerade aufgrund der Lage im 3. Obergeschoss stellt dies einen attraktiven zukünftigen Komfortgewinn dar.
Auch infrastrukturell bietet die Lage eine spannende Perspektive: Die zukünftige U5-Anbindung wird die öffentliche Erreichbarkeit weiter verbessern und macht die Entwicklung des Standorts besonders interessant.
Eine seltene Gelegenheit im 17. Bezirk: helle 62 m², zwei Zimmer, sehr gepflegter Zustand, laufende Mieteinnahmen, ein bereits finanzierter Lift und eine Lage mit Zukunftsperspektive.
Für weitere Informationen oder zur Vereinbarung eines Besichtigungstermins stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
*Hinweis: Die dargestellten Bilder zeigen teilweise KI-generierte Visualisierungen bzw. digital bearbeitete Darstellungen. Die Originalfotos zeigen Möbel der Mieter.
Die Angaben über das angebotene Objekt erfolgen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Immobilienmaklers; für die Richtigkeit solcher Angaben, die auf Informationen der über das Objekt Verfügungsberechtigten beruhen, wird keine Gewähr geleistet. Es gelten die Bestimmungen der beiliegenden Immobilienmaklerverordnung; des Weiteren wurde die Übersicht der zu erwartenden Nebenkosten gem. KSchG übermittelt. Gemäß § 6 Abs. 4 dritter Satz MaklerG und § 30b KSchG weist der Immobilienmakler auf ein bestehendes wirtschaftliches Naheverhältnis zu dem Verkäufer aufgrund regelmäßiger geschäftlicher Tätigkeit hin. Es besteht jedoch keinerlei gesellschaftsrechtliche Verbindung zum Verkäufer. Dieses Angebot ist ausschließlich für den Adressaten bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte ist nur mit unserer ausdrücklichen, in Schriftform übermittelten, Zustimmung gestattet. Hinweis: Seit 1.1.2009 besteht für den Verkäufer bzw. den Vermieter einer Immobilie die Verpflichtung zur Vorlage eines gültigen Energieausweises. Im Falle der Nichtvorlage gilt eine dem Alter und der Art des Gebäudes entsprechende Gesamtenergieeffizienz als vereinbart.
Wir weisen darauf hin, dass zwischen dem Vermittler und dem zu vermittelnden Dritten ein familiäres oder wirtschaftliches Naheverhältnis besteht.
Infrastruktur / Entfernungen
Gesundheit
Arzt <500m
Apotheke <500m
Klinik <1.000m
Krankenhaus <1.000m
Kinder & Schulen
Schule <500m
Kindergarten <1.000m
Universität <2.000m
Höhere Schule <2.000m
Nahversorgung
Supermarkt <500m
Bäckerei <500m
Einkaufszentrum <1.000m
Sonstige
Geldautomat <1.000m
Bank <1.000m
Post <1.000m
Polizei <500m
Verkehr
Bus <500m
U-Bahn <500m
Straßenbahn <500m
Bahnhof <500m
Autobahnanschluss <4.500m
Angaben Entfernung Luftlinie / Quelle: OpenStreetMap