Zur Vermietung gelangt ein Geschäftslokal mit einer Nutzfläche von ca. 37 m² im Erdgeschoss einer Liegenschaft im 5. Wiener Gemeindebezirk.
Die Gewerbefläche verfügt über zwei separat nutzbare Räume und bietet dadurch unterschiedliche Möglichkeiten für Dienstleistungs- und Geschäftskonzepte.
Der ca. 18,72 m² große Hauptraum bildet den zentralen Geschäftsbereich. Ein weiterer Raum mit ca. 10,49 m² kann abhängig vom jeweiligen Konzept beispielsweise als zusätzlicher Geschäftsbereich, Beratungsraum, Büro oder Nebenraum genutzt werden.
Ein Vorraum sowie ein eigenes Badezimmer und ein WC vervollständigen das Raumangebot.
RaumaufteilungDurch die Raumaufteilung eignet sich das Lokal insbesondere für Dienstleistungsunternehmen, Beratung, Studio, Atelier, Agentur oder ähnliche gewerbliche Konzepte.
Die konkrete Nutzung ist von den gegebenenfalls erforderlichen behördlichen und gewerberechtlichen Genehmigungen abhängig.
Lage & InfrastrukturDas Geschäftslokal befindet sich in der Margaretenstraße in 1050 Wien und ist durch mehrere öffentliche Verkehrsmittel erreichbar.
Öffentliche Verkehrsmittel:
Die U4 ermöglicht eine direkte Verbindung in Richtung Karlsplatz, Schwedenplatz und Schottenring. Mit der Straßenbahnlinie 18 besteht außerdem eine direkte Verbindung zum Wiener Hauptbahnhof.
Die Margaretenstraße und Reinprechtsdorfer Straße bieten im näheren Umkreis Supermärkte, Gastronomie, Apotheken und zahlreiche weitere Einkaufsmöglichkeiten und Dienstleistungen.
MietkonditionenGesamtmiete: € 799,- monatlich inkl. Betriebskosten und USt.
Kaution: 3 Bruttomonatsmieten
Befristung: 5 Jahre
Provision: 3 Bruttomonatsmieten zzgl. 20% Umsatzsteuer
Gerne steht Ihnen Herr Alexandru Filimon für weitere Fragen bzw. flexibel gestaltbare Besichtigungstermine unter Anbieter kontaktieren zur Verfügung.www.ringsmuth-immobilien.at
Wir weisen ausdrücklich auf unser wirtschaftliches Naheverhältnis mit dem Abgeber/der Abgeberin sowie auf unsere Vermittlungstätigkeit als Doppelmakler hin.
Irrtum und Änderungen vorbehalten.
Aufgrund einer gesetzlichen Ausnahme besteht keine Verpflichtung zur Vorlage eines Energieausweises.
Infrastruktur / Entfernungen
Gesundheit
Arzt <500m
Apotheke <500m
Klinik <500m
Krankenhaus <1.000m
Kinder & Schulen
Schule <500m
Kindergarten <500m
Universität <1.000m
Höhere Schule <1.000m
Nahversorgung
Supermarkt <500m
Bäckerei <500m
Einkaufszentrum <1.500m
Sonstige
Geldautomat <500m
Bank <500m
Post <500m
Polizei <1.000m
Verkehr
Bus <500m
U-Bahn <500m
Straßenbahn <500m
Bahnhof <500m
Autobahnanschluss <4.000m
Angaben Entfernung Luftlinie / Quelle: OpenStreetMap