Nutzen Sie die Chance und wohnen Sie in einer wunderschönen Neubauwohnung in Graz.
Highlights:
Die sehr helle Wohnung verfügt über eine perfekte Raumaufteilung, hat eine Wohnfläche von in etwa54m2, einen Balkon mit circa 7m2 und befindet sich im zweiten Stockwerk der Wohnanlage mit Lift.
Neben einem gut dimensionierten Vorraum, verfügt die Wohneinheit über ein Badezimmer mit Walk-In-Dusche und WC, einen Abstellraum, ein Schlafzimmer sowie einen geräumigen Wohn-Ess-Bereich, von welchem Sie auf Ihren Balkon gelangen. Zur Wohnung gehört ein großzügiges Kellerabteil sowie ein Tiefgaragenparkplatz.
Neben der guten Raumaufteilung ist sicherlich die hochwertige Ausstattung inklusive der Einbauküche, sowie der über das helle Wohnzimmer begehbare Balkon eines der vielen Highlights dieser Neubauwohnung.
Hauptmietzins Brutto: € 673,39
Tiefgaragenparkplatz Brutto: € 80,00
Betriebskosten Brutto: € 198,68
Heizkosten Brutto: € 46,90
Zu erwähnen ist, dass in der Gesamtbelastung in der Höhe von € 998,97 die Kosten für Miete, Betriebskosten, Heizkosten, sowie die Kosten des Parkplatzes bereits inkludiert sind.
Genießen Sie privat schöne Stunden in Ihrer neuen Wohnung und kontaktieren Sie uns noch heute für einen Besichtigungstermin.
Der Immobilienmakler erklärt, dass er – entgegen dem in der Immobilienwirtschaft üblichen Geschäftsgebrauch des Doppelmaklers – einseitig nur für den Vermieter tätig ist.
Infrastruktur / Entfernungen
Gesundheit
Arzt <500m
Apotheke <500m
Klinik <2.500m
Krankenhaus <1.000m
Kinder & Schulen
Schule <500m
Kindergarten <1.000m
Universität <2.500m
Höhere Schule <3.000m
Nahversorgung
Supermarkt <500m
Bäckerei <1.000m
Einkaufszentrum <1.500m
Sonstige
Geldautomat <1.000m
Bank <1.000m
Post <2.000m
Polizei <1.000m
Verkehr
Bus <500m
Straßenbahn <1.000m
Autobahnanschluss <2.000m
Bahnhof <1.500m
Flughafen <7.000m
Angaben Entfernung Luftlinie / Quelle: OpenStreetMap
Obwohl wir die von uns beanspruchten Quellen als verlässlich einschätzen, übernehmen wir für die Vollständigkeit und Richtigkeit der hier wiedergegeben Informationen keine Haftung. Insbesondere behalten wir uns einen Irrtum in Bezug auf Zahlenangaben ausdrücklich vor.
Der Auftraggeber wurde hinsichtlich der Informationspflicht gem.§ 3 EAVG 2012 aufgefordert, den Heizwärmebedarf und den Gesamtenergieeffizienz-Faktor bekannt zu geben und den Energieausweises zu übermitteln, beziehungsweise einzuholen.
Bitte beachten Sie, dass wir aufgrund der Nachweispflicht gegenüber dem Eigentümer / dem Vermieter, sowie in Entsprechung des FAGG (Fern- und Auswärtsgeschäfte Gesetz), nur Anfragen mit vollständigem Namen, Anschrift und Telefonnummer bearbeiten können.
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Für weitere Informationen bzw. für die Vereinbarung eines Besichtigungstermins stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.