Die gepflegte und helle 5-Zimmer-Wohnung überzeugt durch ihre angenehme Wohnlage. Trotz der Nähe zu zahlreichen Einkaufsmöglichkeiten, öffentlichen Verkehrsmitteln und weiteren Einrichtungen genießen Sie hier eine ruhige und entspannte Wohnatmosphäre.
Die Wohnung verfügt über ca. 94,16 m² Nutzfläche und einen ca. 6,86 m² großen Balkon. Die durchdachte Raumaufteilung bietet ausreichend Platz für eine Familie, ein Paar mit Homeoffice oder alle, die großzügiges Wohnen schätzen.
RaumaufteilungVom Vorraum aus gelangen Sie in den großzügigen Wohnbereich mit direktem Zugang zum Balkon. Das angrenzende Esszimmer ist durch eine Verbindungstür mit der Küche verbunden.
Die Wohnung bietet:
Die Wohnung befindet sich im 1. Stock. Ein Lift ist vorhanden und hält im Halbstock.
AusstattungMonatliche Gesamtmiete brutto: € 1.220,00
Die angeführte Miete beinhaltet bereits:
Die monatlichen Kosten für die Heizung betragen € 70,00.
Weitere InformationenHeizung: Fernwärme
Kaution: 3 Bruttomonatsmieten
Provisionsfrei für den Mieter!
Wir ersuchen Sie die freiwillige Mieterselbstauskunft ordnungsgemäß auszufüllen.
Bei Interesse übermitteln wir Ihnen gerne die Pläne und Detailinformationen der Liegenschaft bzw. laden wir Sie jederzeit gerne zu einer Besichtigung ein. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aufgrund der Nachweispflicht gegenüber dem Eigentümer nur Anfragen mit vollständigen Kontaktdaten beantworten können. Informationsmaterial und Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 0732/7637 Durchwahl 1281 oder 1299.Unverbindliche Unterlage. Die angegebenen Informationen sind nach bestem Wissen erstellt, Druck- bzw. Redaktionsfehler oder Irrtümer vorbehalten. Für Angaben, Auskünfte und Flächen, die uns von Eigentümerseite bzw. Dritten zur Verfügung gestellt wurden, können wir keine Haftung übernehmen.
Mit der Einführung des sogenannten »Bestellerprinzips« bei der Vermittlung von Mietwohnungen geht der Gesetzgeber ab 01. 07. 2023 davon aus, dass der Immobilienmakler in der Regel nur mit dem Erstauftraggeber eine Provision vereinbaren kann. Wenn der
Immobilienmakler zunächst vom Vermieter oder von einem von diesem dazu Berechtigten beauftragt wird, kann er nur mit diesem eine Provision vereinbaren. Gleichzeitig wird der Makler im Regelfall auf seine Doppelmaklertätigkeit gem. § 5 MaklerG verzichten, vielmehr ausdrücklich gem. § 17 MaklerG erklären, dass er einseitig nur für den Vermieter tätig wird, nicht für den Mieter.
Der Immobilienmakler erklärt, dass er – entgegen dem in der Immobilienwirtschaft üblichen Geschäftsgebrauch des Doppelmaklers – einseitig nur für den Vermieter tätig ist.
Infrastruktur / Entfernungen
Gesundheit
Arzt <500m
Apotheke <500m
Klinik <500m
Krankenhaus <3.500m
Kinder & Schulen
Kindergarten <500m
Schule <500m
Universität <2.000m
Höhere Schule <4.500m
Nahversorgung
Supermarkt <500m
Bäckerei <500m
Einkaufszentrum <4.000m
Sonstige
Bank <500m
Geldautomat <500m
Post <2.000m
Polizei <1.000m
Verkehr
Bus <500m
Straßenbahn <2.000m
Bahnhof <1.000m
Autobahnanschluss <3.000m
Flughafen <6.500m
Angaben Entfernung Luftlinie / Quelle: OpenStreetMap