Diese ostseitig ausgerichtete Wohnung befindet sich im 1. Obergeschoss eines modernen Generationen-Wohnhauses und bietet auf rund 59,76 m² einen durchdachten und zeitgemäßen Grundriss. Der großzügige Wohnküchenbereich bildet den Mittelpunkt der Wohnung und bietet direkten Zugang zum schönen Balkon mit rund 7,13 m², der zum gemütlichen Verweilen einlädt. Neben dem Wohnbereich stehen ein separates Schlafzimmer,ein Vorraum, ein Badezimmer, ein separates WC sowie ein praktischer Abstellraum zur Verfügung.
Ein PKW-Abstellplatz (überdacht) muss zur Wohnung zusätzlich angemietet werden. Die aktuellen Kosten belaufen sich auf eine dzt. monatliche Miete in Höhe von €48,89 und ein Baukostenzuschuss (Kaution) in Höhe von € 210,50 muss hinterlegt werden.
KRITERIEN FÜR „JUNGES WOHNEN“
• Die Wohnungsgröße beträgt maximal 60 m²
• Die Verbindung von 2 Wohnungen ist nicht möglich
• Die Vergabe darf nur in Miete erfolgen
• Der Finanzierungsbeitrag darf höchstens EUR 4.000,-- betragen
• Das Objekt muss auf einem Baurechtsgrund errichtet werden
• Die Bewohner dürfen zum Zeitpunkt der Anmietung das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Bei
Ehepartnern oder Lebenspartnerschaften muss mindestens einer der Partner die Anforderung erfüllen.
Der Immobilienmakler erklärt, dass er – entgegen dem in der Immobilienwirtschaft üblichen Geschäftsgebrauch des Doppelmaklers – einseitig nur für den Vermieter tätig ist.
Infrastruktur / Entfernungen
Gesundheit
Arzt <275m
Apotheke <5.675m
Klinik <8.950m
Kinder & Schulen
Kindergarten <300m
Schule <200m
Nahversorgung
Supermarkt <175m
Bäckerei <5.250m
Sonstige
Bank <75m
Geldautomat <75m
Post <200m
Polizei <4.950m
Verkehr
Bus <100m
Bahnhof <625m
Angaben Entfernung Luftlinie / Quelle: OpenStreetMap
HINWEIS: sämtliche Vorschreibungskosten können sich aufgrund von Index, Betriebskosten und Darlehensanpassungen ändern.
Förderungskriterien
Geförderte Wohnungen dürfen nur an Förderungswürdige Personen vergeben werden.
Kriterien
• österreichische Staatsbürger oder Gleichgestellte
• die dringenden Wohnbedarf haben ( Nachweis über die Aufgabe des bisherigen Hauptwohnsitzes binnen 6 Monaten nach Bezug der geförderten Wohnung)
• und folgende Obergrenzen des Familieneinkommens nicht übersteigen:
Personenanzahl Jahreseinkommen
1 Person 55.000,00 Euro
2 Personen 80.000,00 Euro
Jede weitere Person 10.000,00 Euro
WOHNZUSCHUSS
Es besteht die Möglichkeit einer zusätzlichen Förderung in Form von nicht rückzahlbaren variablen Zuschüsse. Die Höhe des Wohnzuschusses richtet sich nach der Höhe des Familien-Jahreseinkommens und der Größe der Familie. Das Ansuchen um Wohnzuschuss muss jährlich neu gestellt werden.
Selbstberechnung unter: http://ww.noe.gv.at/noe/Wohnen-Leben/Foerd_Wohnzuschuss_Wohnbeihilfe.html