Diese helle und freundliche Dachgeschoss-Eckwohnung überzeugt durch ihre attraktive Lage, eine durchdachte Raumaufteilung sowie ein angenehmes Wohngefühl. Die Wohnfläche verteilt sich auf einen großzügigen Wohn- und Essbereich mit einer Kochnische und direktem Zugang zum ca. 7 m² großen Balkon, zwei gut geschnittene Zimmer, die sich ideal als Schlaf-, Kinder- oder Arbeitszimmer eignen, ein Badezimmer mit Badewanne, ein separates WC, einen praktischen Vorraum sowie einen Abstellraum. Die Wohnung befindet sich in einem sehr gepflegten Mehrparteienhaus mit einer ausgesprochen netten und harmonischen Hausgemeinschaft. Besonders hervorzuheben ist der schöne Grünblick, der für eine ruhige und entspannte Wohnatmosphäre sorgt.
Zur Wohnung gehören außerdem ein großzügiges Kellerabteil mit etwa 17 m² sowie ein Pkw-Carport-Stellplatz (Nr. C4).
Die ausgezeichnete Lage unmittelbar beim Bahnhof und die hohe Wohnqualität bilden ein attraktiven Gesamtpaket.
Ein paar Eckdaten im Überblick:
Für Detailauskünfte oder einen Besichtigungstermin stehen wir gerne zur Verfügung.
Infrastruktur / Entfernungen
Gesundheit
Arzt <525m
Apotheke <1.000m
Krankenhaus <850m
Kinder & Schulen
Schule <525m
Kindergarten <275m
Nahversorgung
Supermarkt <100m
Bäckerei <1.225m
Einkaufszentrum <1.225m
Sonstige
Bank <825m
Geldautomat <825m
Polizei <1.375m
Post <1.575m
Verkehr
Bus <175m
Autobahnanschluss <3.200m
Bahnhof <325m
Angaben Entfernung Luftlinie / Quelle: OpenStreetMap
HINWEIS: sämtliche Vorschreibungskosten können sich aufgrund von Index, Betriebskosten und Darlehensanpassungen ändern.
Förderungskriterien
Geförderte Wohnungen dürfen nur an Förderungswürdige Personen vergeben werden.
Kriterien
Personenanzahl Jahreseinkommen
1 Person 55.000,00 Eur
2 Personen 80.000,00 Eur
Jede weitere Person 10.000,00 Eur
WOHNZUSCHUSS
Es besteht die Möglichkeit einer zusätzlichen Förderung in Form von nicht rückzahlbaren variablen Zuschüsse. Die Höhe des Wohnzuschusses richtet sich nach der Höhe des Familien-Jahreseinkommens und der Größe der Familie. Das Ansuchen um Wohnzuschuss muss jährlich neu gestellt werden.
Selbstberechnung unter: http://ww.noe.gv.at/noe/Wohnen-Leben/Foerd_Wohnzuschuss_Wohnbeihilfe.html