Im 39. bis 41. Stock des Marina Tower erstreckt sich dieses außergewöhnliche Penthouse über 204 m² Wohnfläche und rund 150 m² Außenflächen. Das Panorama über Donau, Donauinsel, Lobau und Wien prägt die Wohnung vom ersten Moment an.
Das Herzstück ist das zweigeschossige Atrium mit raumhoher Verglasung. Geschützt wie ein Innenraum, offen wie ein Balkon, erweitert es den Wohnbereich zu einem eindrucksvollen privaten Aussichtspunkt über Wien. Bodentiefe Fensterflächen, knapp drei Meter Raumhöhe und der offene Luftraum schaffen ein helles, loftartiges Raumgefühl mit außergewöhnlicher Weite.
Auf der unteren Ebene befinden sich der offene Wohn-, Koch- und Essbereich, ein weiteres Zimmer sowie ein Gäste-WC. Eine offene Eichentreppe führt auf die zweite Ebene mit Master-Suite, Ankleide und hochwertigem Bad. Die freistehende Kaldewei-Wanne steht unmittelbar vor der Fensterfront; ergänzt wird das Bad durch bodengleiche Dusche, Dornbracht-Armaturen und Laufen-Kartell-Sanitär. Ein weiteres Zimmer mit eigenem hochwertig ausgestatteten Bad befindet sich ebenfalls auf dieser Ebene.
Die dritte Ebene bildet das architektonische Highlight: eine private Dachterrasse mit Pergola im 41. Stock. Ein großzügiger Rückzugsort über der Stadt – für ruhige Stunden, Abende mit Gästen oder einfach den freien Blick über Wien.
Die 2022 fertiggestellte Wohnung wurde individuell innenarchitektonisch geplant. Das Materialkonzept verbindet Sonnberg-Eiche-Landhausdielen, Stein, gebürstetes Metall und klare Linien zu einem zeitlosen Gesamtbild. Zur Ausstattung zählen unter anderem raumhohe Schüco-Verglasung, Warema-Außenmarkisen, KNX-Lichtsteuerung von Jung, Fermax Video-Sprechanlage, Fußbodenheizung über Fernwärme sowie Split-Klimaanlage in nahezu allen Räumen.
Die voll ausgestattete Designerküche mit Miele-Geräten ist im Kaufpreis enthalten. Die Wohnung wird teilmöbliert gemäß Fotodokumentation übergeben und ist ab sofort verfügbar.
Die U2-Station Donaumarina liegt unmittelbar vor dem Haus. Im Marina Tower stehen den Bewohnern unter anderem Fitnessbereich und 24-Stunden-Concierge zur Verfügung.
Optional können zwei Tiefgaragenstellplätze mit Wallbox/E-Ladesäule um je € 65.000 sowie zwei Motorradstellplätze um je € 12.000 erworben werden.
Auf einen BlickInfrastruktur / Entfernungen
Gesundheit
Arzt <2.250m
Apotheke <250m
Klinik <1.500m
Krankenhaus <2.750m
Kinder & Schulen
Schule <250m
Kindergarten <1.500m
Universität <750m
Höhere Schule <2.750m
Nahversorgung
Supermarkt <250m
Bäckerei <250m
Einkaufszentrum <750m
Sonstige
Geldautomat <250m
Bank <250m
Post <250m
Polizei <2.250m
Verkehr
Bus <250m
U-Bahn <250m
Straßenbahn <1.000m
Bahnhof <250m
Autobahnanschluss <250m
Angaben Entfernung Luftlinie / Quelle: OpenStreetMap
Doppeltätigkeit/Naheverhältnis
Wir weisen Sie höflich darauf hin, dass wir kraft bestehenden Geschäftsgebrauchs als Doppelmakler tätig sind. Weiters möchten wir Sie höflich auf bestehende wirtschaftliche und familiäre Naheverhältnisse hinweisen. Ein bestehendes wirtschaftliches Naheverhältnis ergibt sich aus regelmäßiger geschäftlicher Verbindung.
Widerrufsbelehrung und Rücktrittsrechte bei Fernabsatz- und Außergeschäftsraum-Verträgen
Der Interessent wird informiert, dass für einen Verbraucher bei Abschluss des Maklervertrags außerhalb der Geschäftsräume des Maklers oder ausschließlich über Fernabsatz gem. § 11 FAGG ein Rücktrittsrecht von dieser Vereinbarung binnen 14 Tagen besteht. Die Rücktrittsfrist beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Die Abgabe der Widerrufserklärung kann unter Verwendung des beigestellten Widerrufsformulars erfolgen, ist aber an keine Form gebunden.
Wenn der Makler vor Ablauf dieser vierzehntägigen Rücktrittsfrist vorzeitig tätig werden soll (zB Übermittlung von Detailinformationen, Vereinbarung eines Besichtigungstermins), bedarf es einer ausdrücklichen Aufforderung durch den Interessenten, der damit – bei vollständiger Vertragserfüllung innerhalb dieser Frist – sein Rücktrittsrecht verliert.
Als vollständige Dienstleistungserbringung des Immobilienmaklers genügt aufgrund eines abweichenden Geschäftsgebrauchs die Namhaftmachung der Geschäftsgelegenheit, insbesondere sofern vom Interessenten keine weiteren Tätigkeiten des Maklers gewünscht oder ermöglicht werden. In diesem Fall kann der Maklervertrag nicht mehr widerrufen werden und ist Grundlage eines Provisionsanspruches, wenn es in der Folge zum Abschluss eines Rechtsgeschäftes über eine vom Immobilienmakler namhaft gemachte Geschäftsgelegenheit kommt.
Im Fall eines Rücktritts nach § 11 FAGG verpflichtet sich der Verbraucher, von den gewonnenen Informationen keinen Gebrauch zu machen.