DIE UMGEBUNG Sehr gute Wohnlage, Supermärkte und sonstige Geschäfte des täglichen Bedarfs gut erreichbar. Öffentlich gut angebunden: Straßenbahn 1, Bus 4A, U3 Rochusgasse
DAS LOKAL Dieses ca 100 m2 große Souterrain-Lokal wurde bisher als Kaltküche genutzt – entsprechende Geräte und Einrichtungen stehen zur Verfügung.
Es liegt eine Betriebsanlagengenehmigung vor.
Das Lokal ist direkt von der Straße über 8 Stiegen zugänglich. Vor dem Haus befindet sich eine Ladezone (Mo – Fr 7 bis 10 und 15 bis 17 Uhr).
Derzeit wird mit Infrarot geheizt. Bisher wurde ausreichend über die vorhandenen Fenster entlüftet. Eine zusätzliche Lüftung kann nicht eingebaut werden, daher ist die Verwendung als vollwertige Küche nicht möglich. Die Lüftung erfolgt ausschließlich über die Fenster.
3 Jahre befristet, Verlängerung nicht ausgeschlossen.
Bitte geben Sie bei Anfragen Ihren vollen Namen, Ihre Telefonnummer und Informationen zu den zukünftigen Mietern an bzw füllen Sie bitte das Mieterprofil vollständig aus.
Es werden nur Interessenten, die entsprechende Informationen zur Verfügung stellen, kontaktiert.
Keine Vermietung an Barbershop, Friseur, Nagelstudio.
Auf Anfragen "Noch verfügbar" oder Ähnliches ohne weitere Angaben wird nicht geantwortet.
RECHTSBELEHRUNG
Wir weisen darauf hin, dass für einen Verbraucher bei Abschluss eines Maklervertrags außerhalb der Geschäftsräume des Maklers oder ausschließlich über Fernabsatz gem. § 11 FAGG ein Rücktrittsrecht von dieser Vereinbarung binnen 14 Tagen besteht. Die Rücktrittsfrist beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Die Abgabe der Widerrufserklärung kann unter Verwendung des beigestellten Widerrufsformulars erfolgen, ist aber an keine Form gebunden. Wenn der Makler vor Ablauf dieser vierzehntägigen Rücktrittsfrist vorzeitig tätig werden soll (zB Übermittlung von Detailinformationen, Vereinbarung eines Besichtigungstermins, Bekanntgabe der Objektadresse), bedarf es einer ausdrücklichen Aufforderung durch den Interessenten, der damit – bei vollständiger Vertragserfüllung innerhalb dieser Frist – sein Rücktrittsrecht verliert. Als vollständige Dienstleistungserbringung des Immobilienmaklers genügt aufgrund eines abweichenden Geschäftsgebrauchs die Namhaftmachung der Geschäftsgelegenheit, insbesondere sofern vom Interessenten keine weiteren Tätigkeiten des Maklers gewünscht oder ermöglicht werden. In diesem Fall kann der Maklervertrag nicht mehr widerrufen werden und ist Grundlage eines Provisionsanspruches, wenn es in der Folge zum Abschluss eines Rechtsgeschäftes über eine vom Immobilienmakler namhaft gemachte Geschäftsgelegenheit kommt. Im Fall eines Rücktritts nach § 11 FAGG verpflichtet sich der Verbraucher, von den gewonnenen Informationen keinen Gebrauch zu machen. Sollte der Verbraucher die Suchkriterien ändern (Erweiterung oder Änderung der Suche), führt dies nicht zu einer Novation des Maklervertrages und die Belehrung wird konkludent auf alle weiteren Angebote angewendet. Sie wünschen ein vorzeitiges Tätigwerden durch Urban Homes and Cookies GmbH (z.B. Übermittlung von Detailinformationen, Vereinbarung eines Besichtigungstermins) innerhalb der offenen Rücktrittsfrist? In diesem Fall nehmen Sie zur Kenntnis, daß Sie bei vollständiger Vertragserfüllung (Namhaftmachung) das Rücktrittsrecht vom Maklervertrag verlieren. Eine Pflicht zur Zahlung der Provision besteht aber erst nach Zustandekommen des vermittelten Geschäfts (Kaufvertrag, Mietvertrag) aufgrund der verdienstlichen, kausalen Tätigkeit des Maklers.