Die Liegenschaft befindet sich in Gaisfeld im Bezirk Voitsberg und liegt in einem überwiegend locker bebauten Wohnumfeld mit ländlich geprägtem Charakter. Die unmittelbare Umgebung ist von Wohnhäusern sowie Grün- und Freiflächen geprägt und vermittelt ein ruhiges Alltagsumfeld. Gleichzeitig besteht eine gute Anbindung an das regionale Verkehrsnetz: Die S-Bahn-Anbindung der Graz-Köflacher-Bahn (Haltestelle Krottendorf-Ligist) ist nur 1 km entfernt, auch eine Bushaltestelle ist in unmittelbarer Umgebung vorhanden. Im Ort sind Kinderbetreuungseinrichtungen, Mittelschule, ärztliche Betreuung sowie Einkaufsmöglichkeiten vorhanden, die Bezirkshauptstadt Voitsberg mit umfangreicher Infrastruktur ist nur rd. 6 km entfernt.
Insgesamt eignet sich die Lage besonders für Interessenten, die eine ruhige Wohnumgebung außerhalb des städtischen Trubels bevorzugen aber trotzdem in überschaubaren Distanzen zu den Ballungszentren leben möchten.
Das Wohnhaus wurde mit Baubescheid vom 06.10.1976 in massiver Bauweise mit einem zur Gänze oberirdischen Keller- sowie einem Wohngeschoß errichtet. Der Zugang erfolgt an der Nordseite ebenerdig auf Kellerniveau, die Wohnräume sind allesamt im Erdgeschoß situiert. Auf rd. 130 m² sind 2 Schlafzimmer, Bad und WC (getrennt), ein Abstellraum, die Küche mit Essplatz das Wohnzimmer mit südwestseitig vorgelagertem Balkon sowie ein großes, holzvertäfeltes Zimmer über dem Eingangsbereich (im Einreichplan nicht vorhanden!) untergebracht.
Im südöstlich angrenzenden Nebengebäude sind noch ein Saunaraum (inklusive finnischer Sauna!) sowie eine kleine Werkstatt mit angehängtem, überdachten KFZ-Abstellplatz vorhanden.
Im Keller ist neben diversen Lagerräumen sowie der Haustechnik ein gemütliches Kellerstüberl situiert. Im Keller ist auch ein Brunnen platziert, von dem aus die Trinkwasserversorgung erfolgt, ein Anschluss an die öffentliche Trinkwasserversorgung ist nicht vorhanden, könnte aber ohne größere Probleme nachgerüstet werden.
Für das Haus wurde noch nicht um Benützungsbewilligung angesucht, da der Verkauf der Liegenschaft direkt aus einer Verlassenschaft erfolgt, hat der zukünftige Eigentümer die diversen, zum ursprünglichen Baubescheid erfolgten Änderungen mittels eines noch zu erstellenden Bestandsplanes zur Genehmigung einzureichen!
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