Diese geförderte 1-Zimmer-Mietwohnung mit einer Wohnfläche von ca. 48 m² überzeugt durch ihren sehr guten Grundriss, der die vorhandene Wohnfläche optimal nutzt. Sie befindet sich im 1. Obergeschoss eines gepflegten Wohnhauses ohne Lift und wird unbefristet vermietet.
Der großzügige Hauptwohnraum bietet vielfältige Einrichtungsmöglichkeiten und schafft ein angenehmes Wohngefühl. Der Küchenbereich mit Essplatz sorgt für eine optische Trennung von Wohn- Schlafbereich und bietet ausreichend Platz für den Alltag.
Ergänzt wird das Raumangebot durch einen Vorraum, einen praktischen Abstellraum sowie ein Badezimmer mit Badewanne und einem separaten WC.
Ein Kellerabteil steht als zusätzliche Stauraummöglichkeit zur Verfügung.
Beheizt wird die Wohnung über eine Gaszentralheizung, die Warmwasseraufbereitung erfolgt mittels Elektroboiler. .
Kurz im Überblick:
Es handelt sich hier um eine Wohnhausanlage mit 11 Wohneinheiten aus dem Jahr 1999/2000. Das Wohngebäude ist Teilunterkellert und verfügt im Kellergeschoss über eine allgemeine Waschküche sowie über den allgemeinen Heizraum. Die Heizung erfolgt mittels Gaszentralheizung. Das Warmwasser wird Mittels Elektroboiler aufbereitet. Ein Kinderwagen- und Fahrradabstellraum bzw. die Kellerabteile sind in einem Nebengebäude im Erdgeschoss untergebracht. Jeder Wohnung ein PKW-Stellplatz zugeordnet.
Infrastruktur / Entfernungen
Gesundheit
Arzt <75m
Apotheke <100m
Krankenhaus <3.825m
Klinik <9.000m
Kinder & Schulen
Kindergarten <725m
Schule <225m
Nahversorgung
Supermarkt <200m
Bäckerei <50m
Einkaufszentrum <2.250m
Sonstige
Bank <150m
Geldautomat <150m
Polizei <1.575m
Post <175m
Verkehr
Bus <200m
Autobahnanschluss <3.450m
Bahnhof <500m
Angaben Entfernung Luftlinie / Quelle: OpenStreetMap
Kriterien
• österreichische Staatsbürger oder Gleichgestellte
• die dringenden Wohnbedarf haben ( Nachweis über die Aufgabe des bisherigen Hauptwohnsitzes binnen 6 Monaten nach Bezug der geförderten Wohnung)
• und folgende Obergrenzen des Familieneinkommens nicht übersteigen:
Personenanzahl Jahreseinkommen
1 Person 55.000,00 Euro
2 Personen 80.000,00 Euro
Jede weitere Person 10.000,00 Euro
WOHNZUSCHUSS
Es besteht die Möglichkeit einer zusätzlichen Förderung in Form von nicht rückzahlbaren variablen Zuschüsse. Die Höhe des Wohnzuschusses richtet sich nach der Höhe des Familien-Jahreseinkommens und der Größe der Familie. Das Ansuchen um Wohnzuschuss muss jährlich neu gestellt werden.
Selbstberechnung unter:
http://ww.noe.gv.at/noe/Wohnen-Leben/Foerd_Wohnzuschuss_Wohnbeihilfe.html
HINWEIS: sämtliche Vorschreibungskosten können sich aufgrund von Index, Betriebskosten und Darlehensanpassungen ändern.