Objekt
Liegenschaft mit rund 3.660 m² Grundfläche und einem denkmalgeschützten Bestandsgebäude aus dem frühen 20. Jahrhundert in Spitz an der Donau. Das Objekt wurde bis zuletzt als Beherbergungsbetrieb genutzt und steht derzeit leer.
Ruhige Lage am Ortsrand, am Fuß der Weinterrassen, mit Ausblick in das Donautal.
Lage
Spitz an der Donau liegt im Zentrum der Wachau, einer der bekanntesten Weinbauregionen Österreichs und seit dem Jahr 2000 UNESCO-Weltkulturerbe. Weingärten, Marillengärten, der Donauradweg und die Donauschifffahrt prägen die Region.
Krems an der Donau ist in rund 20 Minuten erreichbar, Wien über die Autobahn in etwa 80 Minuten. In unmittelbarer Nachbarschaft liegen Weißenkirchen, Dürnstein und Willendorf – jene Orte, die das obere Preisniveau der Region bestimmen.
Winzerbetriebe, Gastronomie, Bahnhof und Schiffsanlegestelle befinden sich in Gehweite.
Das bewilligte Wohnprojekt
Die Baubewilligung umfasst die Adaptierung des Bestandsgebäudes zu Wohnzwecken, den Abbruch eines Nebengebäudes sowie die Neuerrichtung eines Wohngebäudes mit Tiefgarage.
Das Projekt verteilt sich etwa je zur Hälfte auf Bestand und Neubau:
Bestandsgebäude, Baujahr 1910
Nutzfläche nach Adaptierung ca. 936 m² · bebaute Fläche ca. 513 m²
Neubau mit Tiefgarage
Nutzfläche inkl. Loggien ca. 831 m² · bebaute Fläche ca. 495 m²
Projekt gesamt
1.880 m², aufgeteilt auf 23 Wohneinheiten mit durchschnittlich 82 m² · 17 Tiefgaragenstellplätze
Damit vereint das Projekt zwei unterschiedliche Produkte in einer Anlage: Wohnungen im denkmalgeschützten Bestand mit charaktervoller Bausubstanz, großzügigen Raumhöhen und Blick ins Donautal – sowie zeitgemäße Einheiten im Neubau mit Balkonen, Loggien und Terrassen.
Sämtliche Wohnungen sind mit Tiefgaragenstellplätzen versorgt. Die Kombination aus denkmalgeschützter Architektur, Donaublick und Tiefgarage ist in der Wachau ausgesprochen selten.
Alternative Nutzungsmöglichkeiten
Über die bewilligte Wohnnutzung hinaus lassen Baukörper und Liegenschaftsgröße weitere Konzepte zu:
Abweichende Nutzungen erfordern eine neuerliche Einreichung sowie eine neuerliche Bewilligung des Bundesdenkmalamtes.
Hinweis gemäß Energieausweisvorlagegesetz: Ein Energieausweis wurde vom Eigentümer bzw. Verkäufer, nach unserer Aufklärung über die generell geltende Vorlagepflicht, sowie Aufforderung zu seiner Erstellung noch nicht vorgelegt. Daher gilt zumindest eine dem Alter und der Art des Gebäudes entsprechende Gesamtenergieeffizienz als vereinbart. Wir übernehmen keinerlei Gewähr oder Haftung für die tatsächliche Energieeffizienz der angebotenen Immobilie.
Infrastruktur / Entfernungen
Gesundheit
Arzt <1.500m
Apotheke <1.500m
Kinder & Schulen
Kindergarten <2.000m
Schule <1.000m
Nahversorgung
Supermarkt <500m
Bäckerei <1.000m
Sonstige
Geldautomat <1.000m
Bank <1.000m
Post <500m
Polizei <1.000m
Verkehr
Bus <500m
Bahnhof <500m
Angaben Entfernung Luftlinie / Quelle: OpenStreetMap