Diese stilvolle Wohnung im 2. Dachgeschoss vereint urbanes Leben mit ruhiger Wohnatmosphäre – eine seltene Kombination mitten im Herzen Wiens. Die ca. 33,09 m² Wohnfläche bieten einen offen gestalteten Wohn- und Schlafbereich mit Weitblick auf den Stephansdom.
Lage:
Erstklassige Innenstadtlage mit bester Anbindung. Die Wohnung liegt in der Maria-Theresien-Straße im 1. Wiener Gemeindebezirk, Innere Stadt. Öffentliche Verkehrsmittel (Straßenbahn, Bus, U-Bahn) sind in wenigen Gehminuten erreichbar, ebenso Supermarkt, Apotheke und Arztpraxen in unmittelbarer Nähe.
Ausstattung & Raumkonzept
Der offene Wohnraum überzeugt mit moderner Einbauküche und eigener Klimaanlage für angenehme Temperaturen zu jeder Jahreszeit. Im Haus steht den Bewohnern zudem ein Fitnessraum zur Verfügung.
Raumaufteilung
Die Highlights
Parkmöglichkeiten:
Eine Garage im Haus kann optional um € 60.000 erworben werden.
Verkehrsanbindung:
Lebensqualität & Investment in einem
Diese Wohnung ist nicht nur ein perfekter Rückzugsort zum Wohlfühlen, sondern auch eine ausgezeichnete Anlageimmobilie – die zentrale Innenstadtlage garantiert eine konstant hohe Nachfrage bei Vermietung.
Hat diese Immobilie Ihr Interesse geweckt? Ich freue mich auf Ihre Nachricht! Gerne zeige ich Ihnen das Objekt persönlich und nehme mir Zeit für Ihre Fragen und Vorhaben vor Ort.
Bitte haben Sie Verständnis, dass lediglich Anfragen mit vollständigen Kontaktdaten (Name, Telefonnummer, E-Mail-Adresse) bearbeitet werden können. Die Informationen beruhen auf Angaben des Abgebers; für die Richtigkeit übernehmen wir keine Gewähr. Änderungen vorbehalten.
Ekaterina Ermishkina
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Aufgrund einer gesetzlichen Ausnahme besteht keine Verpflichtung zur Vorlage eines Energieausweises.
Der Vermittler ist als Doppelmakler tätig.
Infrastruktur / Entfernungen
Gesundheit
Arzt <500m
Apotheke <500m
Klinik <500m
Krankenhaus <1.500m
Kinder & Schulen
Schule <500m
Kindergarten <500m
Universität <500m
Höhere Schule <1.000m
Nahversorgung
Supermarkt <500m
Bäckerei <500m
Einkaufszentrum <2.000m
Sonstige
Geldautomat <500m
Bank <500m
Post <500m
Polizei <500m
Verkehr
Bus <500m
U-Bahn <500m
Straßenbahn <500m
Bahnhof <500m
Autobahnanschluss <3.000m
Angaben Entfernung Luftlinie / Quelle: OpenStreetMap
Konsumenteninformation:
Seit 13. Juni 2014 können wir Ihnen die genaue Adresse, Unterlagen und Informationen aufgrund neuer EU-Verbraucherrechte erst dann zusenden, wenn Sie auf das von uns auf Ihre Anfrage hin versandte Mail vorab durch Setzen der geforderten Haken bestätigen, dass Sie unser sofortiges Tätigwerden wünschen und über Ihre Rücktrittsrechte aufgeklärt wurden, und es wird auf die Verpflichtung der Zahlung unserer Provision NUR BEI ABSCHLUSS DES IMMOBILIENGESCHÄFTS (= Kaufangebot vom Verkäufer angenommen) hingewiesen. Wir bedauern das für manche unverständliche und etwas komplizierte Procedere, dürfen aber nochmals darauf hinweisen, dass selbstverständlich unsere Leistung bis zu einem eventuellen tatsächlichen Kauf für Sie unverbindlich und kostenlos ist. Für Fragen dazu kontaktieren Sie uns gerne.
Interessenten übermitteln wir dann auf Wunsch gerne weitere, objektspezifische Unterlagen.
Bei Abschluss eines Kaufvertrages fallen zusätzliche Kosten an. Details entnehmen Sie bitte der Nebenkostenübersicht. Im Falle eines Abschlusses mit Ihnen oder einem von Ihnen namhaft gemachten Dritten beträgt unser Honorar (lt. Honorarverordnung für Immobilienmakler, BGBI. 262 und 297/1996) 3 % des Kaufpreises zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer, insgesamt daher 3,6%.
NEU Gebührenbefreiung beim Immobilienkauf:
Seit 1. April 2024 können Käufer: innen von Immobilien von der Grundbuchseintragungsgebühr für das Eigentumsrecht bis zu einer Bemessungsgrundlage von 500.000 Euro pro Person und von der Gebühr für die Eintragung des Pfandrechts bis zu einer Bemessungsgrundlage von insgesamt 500.000 Euro (1,1% des Kaufpreises bzw. 1,2% des Pfandrechtswerts) befreit werden. Übersteigt die Bemessungsgrundlage 500.000 Euro, unterliegt nur der übersteigende Teil der Eintragungsgebühr. Ab einer Bemessungsgrundlage von 2 Millionen Euro entfällt jedoch die Gebührenbefreiung zur Gänze. Anträge für die Eintragung im Grundbuch müssen zwischen dem 1. Juli 2024 und dem 30. Juni 2026 gestellt werden. Die Befreiung erfordert sowohl die Anmeldung des Hauptwohnsitzes in der erworbenen Immobilie als auch die Aufgabe der Wohnrechte an der bisherigen Wohnung.