Gewerbegrundstück mit Entwicklungspotenzial im Wiener Umland
Diese Liegenschaft bietet eine attraktive Gelegenheit für Investoren, Projektentwickler und Unternehmen, die einen vielseitig nutzbaren Gewerbestandort im Einzugsgebiet von Wien suchen.
Das Grundstück verfügt über eine Fläche von ca. 4.133 m² und befindet sich in einem bereits etablierten Handels- und Gewerbeumfeld in Deutsch-Wagram.
Ein wesentlicher Vorteil ist der bereits vorhandene Planungsvorsprung. Für die Liegenschaft liegt eine Einreichplanung für einen Neubau mit Beherbergungs- und Gewerbeflächen vor. Eine Tiefgarage ist laut Planung ebenfalls vorgesehen.
Die Widmung und Grundstücksgröße ermöglichen – vorbehaltlich der geltenden Bebauungsbestimmungen und behördlichen Genehmigungen – unterschiedliche Nutzungskonzepte.
ECKDATEN – GEWERBEGRUNDSTÜCK / PROJEKT
• Widmung: Gewerbegrundstück , BB
• Bebaubarkeit: 60%
• Projekt: Neubau mit Beherbergung und Gewerbeflächen
• Nutzung: flexibel (Büro, Dienstleistung, Handel, Beherbergung etc.)
• Grundstücksgröße: ca. 4.133 m²
• Tiefgarage: vorgesehen
• Planungsstand: Einreichplanung vorhanden
• Besonderheit: Teilweise Erwerb von Einheiten (Eigentum) möglich
• Zielgruppe: Investoren, Eigennutzer, Betreiber
Exponierte Frequenz- und Ecklage
Ein besonderer Standortvorteil ist die exponierte Rand- bzw. Ecklage des Grundstückes.
Die Liegenschaft befindet sich nicht versteckt innerhalb eines Gewerbegebietes, sondern unmittelbar an der Angerner Straße / B8 und damit an einer wichtigen Verkehrsachse zwischen Wien, Deutsch-Wagram, Strasshof und Gänserndorf.
Dadurch profitiert das Grundstück von:
Auf der rückwärtigen bzw. angrenzenden Seite befinden sich großzügige Grün- und Waldbereiche, wodurch sich eine besondere Kombination aus Frequenzlage, Sichtbarkeit und vergleichsweise freier Grundstückslage ergibt.
Ein Standort, der nicht nur erreichbar ist – sondern gesehen wird.
„Direkt an einer der wichtigsten Verkehrsachsen der Region: Rund 25.000 Fahrzeuge passieren täglich den Bereich der B8 in Deutsch-Wagram – ideale Voraussetzungen für Sichtbarkeit, Unternehmenspräsenz und kundenorientierte Nutzung.“
Mögliche Nutzungsmöglichkeiten
Abhängig von Widmung, Bebauungsbestimmungen und behördlicher Genehmigung sind unter anderem folgende Konzepte denkbar:
Dadurch bietet die Liegenschaft sowohl für klassische Eigennutzer als auch für Betreiber- und Investmentkonzepte eine interessante Ausgangsbasis.
Der Vermittler ist als Doppelmakler tätig.
Infrastruktur / Entfernungen
Gesundheit
Arzt <500m
Apotheke <500m
Klinik <500m
Kinder & Schulen
Schule <500m
Kindergarten <500m
Universität <9.000m
Höhere Schule <9.000m
Nahversorgung
Supermarkt <500m
Bäckerei <6.500m
Einkaufszentrum <4.000m
Sonstige
Bank <500m
Geldautomat <1.000m
Post <1.500m
Polizei <1.500m
Verkehr
Bus <500m
U-Bahn <8.000m
Bahnhof <1.000m
Straßenbahn <8.000m
Autobahnanschluss <4.000m
Angaben Entfernung Luftlinie / Quelle: OpenStreetMap
Sonstiges
Weitere Unterlagen, die Einreichplanung sowie detaillierte Informationen zur Liegenschaft erhalten Sie gerne auf Anfrage.
Die angeführten Nutzungsmöglichkeiten stellen beispielhafte Nutzungskonzepte dar. Die tatsächliche Umsetzbarkeit ist vom Interessenten unter Berücksichtigung der geltenden Widmung, Bebauungsbestimmungen und erforderlichen behördlichen Genehmigungen eigenständig zu prüfen.
Die in diesem Inserat angeführte Kontaktperson steht Ihnen zur Verfügung, um einen Besichtigungstermin zu koordinieren und Sie durch die Immobilie zu führen.
Die Angaben über das angebotene Objekt erfolgen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Immobilienmaklers; für die Richtigkeit solcher Angaben, die auf Informationen der über das Objekt Verfügungsberechtigten beruhen, wird keine Gewähr geleistet. Es gelten die Bestimmungen der beiliegenden Immobilienmaklerverordnung; des Weiteren wurde die Übersicht der zu erwartenden Nebenkosten gem. KSchG übermittelt. Gemäß § 6 Abs. 4 dritter Satz MaklerG und § 30b KSchG weist der Immobilienmakler auf ein bestehendes wirtschaftliches Naheverhältnis zu dem Verkäufer aufgrund regelmäßiger geschäftlicher Tätigkeit hin. Es besteht jedoch keinerlei gesellschaftsrechtliche Verbindung zum Verkäufer. Dieses Angebot ist ausschließlich für den Adressaten bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte ist nur mit unserer ausdrücklichen, in Schriftform übermittelten, Zustimmung gestattet. Hinweis: Seit 1.1.2009 besteht für den Verkäufer bzw. den Vermieter einer Immobilie die Verpflichtung zur Vorlage eines gültigen Energieausweises. Im Falle der Nichtvorlage gilt eine dem Alter und der Art des Gebäudes entsprechende Gesamtenergieeffizienz als vereinbart. Der Vermittler, die Boom Living GmbH & Co KG, ist als Doppelmakler tätig.