Darf ich mich vorstellen? Ich bin eine großzügige zwei Zimmer Wohnung im Erdgeschoß mit einer schönen NW-Terrasse in L-Form.
Laue Sommerabende lassen sich auf meiner großzügigen Terrasse mit Anschluss an den Garten angenehm bei einem kalten Getränk mit seinem Lieblingsmensch genießen.
In meiner komplett eingerichteten Dan Kochnische zum Wohn- und Essbereich lassen sich unzählige Köstlichkeiten zubereiten.
Dank meiner Kunststofffenster bin ich sehr lichtdurchflutet, was meine Bewohner sehr schätzten. Zu viel Licht? Kein Problem, ich bin auch bei jedem Fenster mit einem Rollladen ausgestattet.
Gefalle ich? Dann zögere bitte nicht meinen freundlichen Makler zu kontaktieren um einen Besichtigungstermin zu vereinbaren.
GESETZLICHE HINWEISPFLICHT AUF DOPPELMAKLERTÄTIGKEIT und NAHEVERHÄLTNIS:
Es liegt in der Natur der Sache, dass wir als Immobilienmakler sowohl Vermieter/Verkäufer als auch Mieter/Käufer vertreten und somit als Doppelmakler tätig sind. Auf ein wirtschaftliches Naheverhältnis wird ausdrücklich hingewiesen.
NACHWEISPFLICHT:
Aufgrund unserer Nachweispflicht gegenüber dem/der AbgeberIn können wir nur Anfragen mit vollständiger Angabe von Anschrift, Telefonnummer und e-Mail Adresse ohne Verzögerung bearbeiten. Geben Sie daher Ihren Mitinteressenten keinen Zeitvorsprung!
KAUFNEBENKOSTEN:
Die Nebenkosten für den/die KäuferIn betragen bis zu 10% und sind abhängig vom Kaufpreis, von der Vertragserrichtung , der grundbücherlichen Sicherstellung des Kaufpreises und dem Verwandtschaftsverhältnisses.
VERMITTLUNGSPROVISION IM FALL DES KAUFES:
3% des im Kaufvertrag vereinbarten Kaufpreises inkl. Lasten zuzüglich 20% USt.
VERMITTLUNGSPROVISION IM FALL DER MIETE:
Bei Zustandekommen eines Rechtsgeschäftes (Mietanbot) ist eine Provision fällig. Diese richtet sich nach den in der MaklerVO, BGBI. Nr. 297/1996 idgF vorgesehenen Höchstsätze, das heißt je nach Art des Mietvertrages und der Mietdauer: eine bis drei Bruttomonatsmieten - zuzüglich 20% USt..
Für den Fall, dass der/die InteressentIn ein zweckgleichwertiges Rechtsgeschäft (z.B. Kauf anstatt Miete) abschließt, verpflichtet er/sie sich, an den Immobilienmakler eine Vermittlungsprovision zu zahlen, die nach den jeweiligen Provisionshöchstbeträgen der Immobilienmaklerverordnung 1996 berechnet wird.
Eine Ergänzungsprovision nach den jeweiligen Provisionshöchstbeträgen wird auch für den Fall vereinbart, dass nach Abschluss eines Rechtsgeschäftes (zB zuerst Miete) über dasselbe Objekt ein weiteres Rechtsgeschäft (zB dann Kauf) abgeschlossen wird.
ENERGIEAUSWEIS:
AbgeberIn wurde über die Vorlagepflicht des seit 1.1.2009 gültigen EAVG (Energieausweis-Vorlage-Gesetzes) informiert.
KONTAKT:
Für weitere Informationen und einen Besichtigungstermin stehe ich Ihnen gerne per Mail:
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