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Kaiser Franz Josef Strasse 8 _3, 8344 Bad Gleichenberg
Sehr zentrale gute Lage !
Ärzte, Apotheke sind unmittelbar im Nebenhaus und gegenüber. Der wunderschöne Hauptplatz und der einzigartige Kurpark sind nur ein paar Schritte entfernt und die "Therme der Ruhe" liegt auch in unmittelbarer Nähe.
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409, 416, 417, 418, 6011
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Laufende Kosten
Gesamtbelastung inkl. Steuern571 €
Preis pro m²10,31 €
Kalkuliert von ImmoScout24
Miete249,2 €
Betriebskosten240,8 €
Heizkosten81 €
Heizkosten enthalten
Einmalige Kosten
Provision inkl. USt.: provisionsfrei
ImmoScout24 Tipp: Seit dem 01.07.2023 gilt das Bestellerprinzip. Die Vermittlung von Wohnungen und Häusern zur Miete über Inserate ist seitdem für Suchende provisionsfrei.
Provision: provisionsfrei
ImmoScout24 Tipp: Seit dem 01.07.2023 gilt das Bestellerprinzip. Die Vermittlung von Wohnungen und Häusern zur Miete über Inserate ist seitdem für Suchende provisionsfrei.
• Die Küche ist komplett ausgestattet. • schöne Parkettböden • barrierefrei in den Keller mit Lift • eigene Eingangstüre mit 2 Stufen • Parkplatz vor dem Haus • trockenes Kellerabteil • Fernwärmeheizung
Die Wohnung wird unbefristet vermietet mit 3 Monate Kündigungsfrist. Für die Vergabe wird ein Einkommensnachweis der letzten 3 Monate benötigt.
Heizung
Fernwärme, Fernwärme
Beschreibung
Sehr nette, kleine Mietwohnung im Zentrum von Bad Gleichenberg ab November zu vergeben. Auf diese 55m2 kann man sich wohl fühlen.
Die Wohnung ist wie folgt eingeteilt:
• Vorraum • Wohnzimmer • Schlafzimmer • voll ausgestattete Küche • extra WC • Badezimmer mit Dusche und Waschmaschinenanschluss
Die gesamte Wohnung ist auf einer Ebene im Erdgeschoss mit eigenem Eingang.
Die Wohnung ist ab 01.11.2026 bezugsbereit Die Wohnung ist mit Landesmitteln gefördert. Bitte beachten Sie bei der Vergabe folgende Vorraussetzungen:
• gemeldeter Hauptwohnsitz • Diese Wohnung ist mittels Landesmitteln saniert. Jeder Mieter muss eine Eidesstattliche Erklärung abgeben, dass er zu dem begünstigten Personenkreis gem. § 2Z 12 des stmk. Wohnbauförderungsgesetzes gehört. • Der Wohnungserwerber/Mieter hat während der gesamten Laufzeit der Förderung ausschließlich die geförderte Wohnung zur Befriedigung seines dringenden Wohnbedürfnisses regelmäßig zu verwenden. • Österreichischer Staatsbürger oder EWR Bürger • Das jährliche Einkommen (Familieneinkommen) darf folgende Beträge nicht überschreiten: bei Miet-,Mietkauf-und Eigentumswohnungen € 49.600,-- Diese Beträge erhöhen sich für die zweite mi Haushalt lebende nahestehende Person um 50 Prozent, für jede weitere derartige Person um €6.570,- • Einkommensnachweis /Pensionsbescheid der letzten 3 Monate und gesammelt von 2025 • Ausweiskopie • Kautionseinzahlung 3BMM (Bruttomonatsmieten) vor Übergabe * Die Vermietung erfolgt nach dem Bestellerprinzip. Provisionsfrei für Mieter.