Das Gebäude präsentiert sich als charaktervoller Jahrhundertwende-Altbau mit typischer massiver Bauweise und klassischer Struktur über mehrere Geschoße hinweg. Zum Verkauf gelangen zwei Garten- und zwei Regelgeschosswohnungen, im guten Zustand und bereit für persönliche Entfaltung.
Technisch wird das Gebäude über eine Gas-Kombitherme beheizt, die Warmwasseraufbereitung erfolgt zentral über das Heizsystem . Der Energieausweis weist einen Heizwärmebedarf (HWB) von 78,00 kWh/m²a sowie einen Gesamtenergieeffizienzfaktor (fGEE) von 1,34 aus, was dem Charakter eines klassischen Altbaus entspricht .
Insgesamt handelt es sich um eine seltene Gelegenheit, ein Stück eines stilprägendes Altbaus in einer der besten Wohnlagen Hietzings zu erwerben.
Highlights:
Die in diesem Inserat angeführte Kontaktperson steht Ihnen zur Verfügung, um einen Besichtigungstermin zu koordinieren und Sie durch die Immobilie zu führen.
Der Vermittler, die Boom Living GmbH & Co KG, ist als Doppelmakler tätig.
Die im Exposé dargestellten Bilder können teilweise mittels KI bearbeitet oder visualisiert worden sein; für Abweichungen zwischen der bildlichen Darstellung und dem tatsächlichen Zustand der Immobilie sowie für dargestellte Ausstattungen wird keine Gewähr geleistet.
Die Angaben über das angebotene Objekt erfolgen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Immobilienmaklers; für die Richtigkeit solcher Angaben, die auf Informationen der über das Objekt Verfügungsberechtigten beruhen, wird keine Gewähr geleistet. Es gelten die Bestimmungen der Immobilienmaklerverordnung; des Weiteren wird die Übersicht der zu erwartenden Nebenkosten gem. KSchG übermittelt. Gemäß § 6 Abs. 4 dritter Satz MaklerG und § 30b KSchG weist der Immobilienmakler auf ein bestehendes wirtschaftliches Naheverhältnis zu dem Verkäufer aufgrund regelmäßiger geschäftlicher Tätigkeit hin. Dieses Angebot ist ausschließlich für den Adressaten bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte ist nur mit unserer ausdrücklichen, in Schriftform übermittelten, Zustimmung gestattet. Hinweis: Seit 1.1.2009 besteht für den Verkäufer bzw. den Vermieter einer Immobilie die Verpflichtung zur Vorlage eines gültigen Energieausweises. Im Falle der Nichtvorlage gilt eine dem Alter und der Art des Gebäudes entsprechende Gesamtenergieeffizienz als vereinbart.