Diese großzügige helle Wohnung bietet ein gemütliches Zuhause im Herzen des 2. Bezirks. Die ca. 131 m² Wohnfläche überzeugen mit gut zugeschnittenen Räumen, moderner Ausstattung und ruhiger, hofseitiger Ausrichtung. Die Immobilie befindet sich im 3. Obergeschoss eines gepflegten Altbaus mit Personenaufzug.
Lage:
Trendig, perfekt angebunden und dennoch ruhig gelegen – was will man mehr? Die Wohnung befindet sich in einer der gefragtesten Lagen des 2. Bezirks: mitten im lebendigen Stadtgeschehen und trotzdem angenehm ruhig. Nur wenige Gehminuten vom Stadtzentrum und dem Donaukanal entfernt, punktet die Umgebung mit lückenloser Nahversorgung – Cafes, Supermärkte, Bäckereien, Apotheken und Banken sind alle fußläufig erreichbar. Schulen, Kindergärten und Ärzte sind für Familien ebenso fußläufig erreichbar – ein vollständiges Angebot für jeden Lebensabschnitt. Der nahegelegene Donaukanal lädt zum Joggen, Radfahren oder einem entspannten Abend in einem der beliebten Lokale ein. Der Wiener Prater mit seiner grünen Oase ist ebenfalls in unmittelbarer Nähe.
Ausstattung & Raumkonzept
Die weitläufige Wohnküche bildet das Herzstück dieser Wohnung: ein lichtdurchfluteter Raum mit moderner Einbauküche, hochwertigen Elektrogeräten und einer eleganten Arbeitsfläche in Steinoptik – hier macht Kochen und Wohnen gleichermaßen Freude. Die drei Schlafzimmer überzeugen mit großzügigen Grundrissen zwischen ca. 20 und 22 m², hellen Parkettböden und großen Fenstern zum ruhigen Innenhof. In jedem Zimmer sorgt eine eigene Klimaanlage für angenehme Temperaturen zu jeder Jahreszeit. Die Wohnung verfügt über zwei vollständig ausgestattete Badezimmer – eines mit Badewanne, das andere mit Dusche. Zwei separate WC runden das komfortable Raumangebot ab. Die geräumigen Vorräume bieten reichlich Stauraum für jede Familienkonstellation.
Raumaufteilung
Die Highlights
Verkehrsanbindung:
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Katerina Ermishkina
Der Vermittler ist als Doppelmakler tätig.
Infrastruktur / Entfernungen
Gesundheit
Arzt <500m
Apotheke <500m
Klinik <1.000m
Krankenhaus <500m
Kinder & Schulen
Schule <500m
Kindergarten <500m
Universität <500m
Höhere Schule <1.500m
Nahversorgung
Supermarkt <500m
Bäckerei <500m
Einkaufszentrum <1.000m
Sonstige
Geldautomat <500m
Bank <500m
Post <500m
Polizei <500m
Verkehr
Bus <500m
U-Bahn <500m
Straßenbahn <500m
Bahnhof <500m
Autobahnanschluss <3.000m
Angaben Entfernung Luftlinie / Quelle: OpenStreetMap
Konsumenteninformation:
Seit 13. Juni 2014 können wir Ihnen die genaue Adresse, Unterlagen und Informationen aufgrund neuer EU-Verbraucherrechte erst dann zusenden, wenn Sie auf das von uns auf Ihre Anfrage hin versandte Mail vorab durch Setzen der geforderten Haken bestätigen, dass Sie unser sofortiges Tätigwerden wünschen und über Ihre Rücktrittsrechte aufgeklärt wurden, und es wird auf die Verpflichtung der Zahlung unserer Provision NUR BEI ABSCHLUSS DES IMMOBILIENGESCHÄFTS (= Kaufangebot vom Verkäufer angenommen) hingewiesen. Wir bedauern das für manche unverständliche und etwas komplizierte Procedere, dürfen aber nochmals darauf hinweisen, dass selbstverständlich unsere Leistung bis zu einem eventuellen tatsächlichen Kauf für Sie unverbindlich und kostenlos ist. Für Fragen dazu kontaktieren Sie uns gerne.
Interessenten übermitteln wir dann auf Wunsch gerne weitere, objektspezifische Unterlagen.
Bei Abschluss eines Kaufvertrages fallen zusätzliche Kosten an. Details entnehmen Sie bitte der Nebenkostenübersicht. Im Falle eines Abschlusses mit Ihnen oder einem von Ihnen namhaft gemachten Dritten beträgt unser Honorar (lt. Honorarverordnung für Immobilienmakler, BGBI. 262 und 297/1996) 3 % des Kaufpreises zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer, insgesamt daher 3,6%.
NEU Gebührenbefreiung beim Immobilienkauf:
Seit 1. April 2024 können Käufer: innen von Immobilien von der Grundbuchseintragungsgebühr für das Eigentumsrecht bis zu einer Bemessungsgrundlage von 500.000 Euro pro Person und von der Gebühr für die Eintragung des Pfandrechts bis zu einer Bemessungsgrundlage von insgesamt 500.000 Euro (1,1% des Kaufpreises bzw. 1,2% des Pfandrechtswerts) befreit werden. Übersteigt die Bemessungsgrundlage 500.000 Euro, unterliegt nur der übersteigende Teil der Eintragungsgebühr. Ab einer Bemessungsgrundlage von 2 Millionen Euro entfällt jedoch die Gebührenbefreiung zur Gänze. Anträge für die Eintragung im Grundbuch müssen zwischen dem 1. Juli 2024 und dem 30. Juni 2026 gestellt werden. Die Befreiung erfordert sowohl die Anmeldung des Hauptwohnsitzes in der erworbenen Immobilie als auch die Aufgabe der Wohnrechte an der bisherigen Wohnung.