Das Objekt befindet sich in der beliebten Wohnanlage „Bäumlequartier“ in Lochau und überzeugt durch eine hervorragende Lage sowie eine erstklassige Infrastruktur.
In nur wenigen Minuten erreichen Sie sämtliche Einkaufsmöglichkeiten des täglichen Bedarfs, den Bodensee, Bus- und Bahnverbindungen, Lebensmittelgeschäfte, Restaurants, die Post und vieles mehr. Auch das Dorfzentrum sowie die Bregenzer Innenstadt sind in kurzer Zeit erreichbar und bieten eine Vielzahl weiterer Einkaufsmöglichkeiten und gastronomischer Angebote.
Wohnungsdetails
Die Wohnung befindet sich im 2. Obergeschoss und verfügt über eine Wohnnutzfläche von ca. 50,10 m² sowie eine Terrasse mit ca. 9,20 m².
Raumaufteilung: Flur Badezimmer Schlafzimmer Wohn-/Essbereich mit integrierter Einbauküche Terrasse
Ausstattung & Highlights
Die Wohnung besticht durch eine ideale Raumaufteilung. Große Fensterfronten im Schlaf- und Wohnzimmer sorgen für ein helles und angenehmes Wohngefühl. Der offene Wohnbereich ist geschickt in die Bereiche Kochen, Essen und Wohnen unterteilt. Die hochwertige Einbauküche stammt von der Firma Weiler Möbel und überzeugt durch modernes Design und Funktionalität.
Eine Fußbodenheizung sorgt in allen Räumen für wohlige Wärme. Die hochwertig doppelt verglasten Fenster gewährleisten eine ausgezeichnete Wärme- und Schalldämmung.
Das Badezimmer ist mit einer begehbaren Dusche, einem WC und einem Waschbeckenverbau ausgestattet. Moderne Fliesen verleihen dem Raum ein stilvolles Ambiente und sind zudem pflegeleicht.
Im Schlafzimmer sowie im Wohn-/Essbereich wurde ein edler Parkettboden verlegt. Ein Waschmaschinenanschluss befindet sich im Badezimmer.
Zusätzlich steht ein Kellerabteil zur Verfügung.
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung. Am besten überzeugen Sie sich selbst von dieser wundervollen Wohnung und vereinbaren Sie einen unverbindlichen Besichtigungstermin!
Alle Angaben nach bestem Wissen. Irrtum und Zwischenvermietung vorbehalten. Dieses Expose ist eine Vorabinformation, als Rechtsgrundlage gilt alleine der abgeschlossene Mietvertrag. §15 der Maklerverordnung gilt als vereinbart.