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    GRUNDSTÜCK MIT VERSCHIEDENEN WIDMUNGEN

    55.000
     
    5182 m²
    IMS Immobilien Molnar SusanneFrau Susanne Walcher
    2273 Hohenau an der March

    Einmalige Kosten

    Kaufpreis55.000 €
    Kaufpreis pro m²10,61 €
    Kalkuliert von ImmoScout24
    Provision: 3% des Kaufpreises zzgl. 20% USt.

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    Plus locked

    Merkmale

    Grundstück
    Grundstück voll erschlossen
    Grundstücksfläche 5.182 m²

    Beschreibung

    5.182m² lt, GB - Auszug Grundstück mit folgenden Flächenwidmungen:

    Bauland Wohngebiet 725m²

    Grünlandgrüngürtel 380m²

    Grünland und Forstwirtschaft 2.797m²

    Bauland Betriebsgebiet 1.280m²

    Maße ca. 20m x 250m

    Das bewertungsgegenständliche Grundstück befindet sich südlich an der „Dobermannsdorferstraße“ der Landesstraße B48, am südlichen Ortsrand der Marktgemeinde Hohenau an der March. Im Norden wird das Grundstück GSt.Nr. 521/1 von der Landesstraße B48 erschlossen

    Das bewertungsgegenständliche Grundstück  wird landwirtschaftlich genutzt.

    Wertigkeit als Ackerland gemäß digitaler Bodenkarte: hochwertig

    Widmung und Widmungserwartung

    Gemäß Auszug aus dem Flächenwidmungsplan der Marktgemeinde Hohenau weist gegenständliches Grundstück die Widmungen Bauland-Wohngebiet, Grünland-Grüngürtel, Grünland - Land- und Forstwirtschaft sowie Bauland-Betriebsgebiet auf, es ist keine Widmungsänderung absehbar.

    Der Vermittler ist als Doppelmakler tätig.


    Infrastruktur / Entfernungen

    Gesundheit
    Arzt <5.500m
    Apotheke <1.500m

    Kinder & Schulen
    Schule <2.000m
    Kindergarten <5.000m

    Nahversorgung
    Supermarkt <1.000m
    Bäckerei <2.000m

    Sonstige
    Bank <1.500m
    Geldautomat <1.500m
    Post <5.000m
    Polizei <1.500m

    Verkehr
    Bus <1.000m
    Bahnhof <1.000m

    Angaben Entfernung Luftlinie / Quelle: OpenStreetMap


    • das Anbot ist unverbindlich und freibleibend, Objektinformationen lt. Angaben des Abgebers

    BITTE BEACHTEN SIE, DASS WIR AUFGRUND DES FAGG FERN- AUSWÄRTSGESCHÄFTEGESETZES UND DER NACHWEISPFLICHT GEGENÜBER DEM EIGENTÜMER NUR ANFRAGEN MIT VOLLSTÄNDIGER ANGABE DES NAMENS, DER ANSCHRIFT UND DER TELEFONNUMMER BEARBEITEN KÖNNEN.

    Haben auch Sie eine Immobilie, die Sie verkaufen oder vermieten wollen? 
    Wir unterstützen Sie gerne vom ersten persönlichen Beratungsgespräch bis zum erfolgreichen Vertragsabschluss und schon bald wird auch Ihre Liegenschaft „erfolgreich vermittelt" sein. 
    Ich freue mich von Ihnen zu hören.

    Als Immobilientreuhänder sind wir einerseits Ihnen als Interessent, als auch dem Abgeber als Verkäufer bzw. Vermieter verpflichtet. Immobiliengeschäfte sind keine kleinen Geschäfte des täglichen Lebens, deshalb sind wir einerseits gegenüber dem Abgeber, als auch gegenüber Behörden verpflichtet bei Unregelmäßigkeiten Auskunft geben zu können, an welche Personen Immobilien angeboten wurden.
    Auch die europäischen Verbraucherrechte wurden vereinheitlicht, somit wird seit 13. Juni 2014 ebenso mit Ihnen als Interessent ein schriftlicher Maklervertrag abgeschlossen (früher geschah dies mündlich & es entfällt das Ausfüllen von "Besichtigungsscheinen"). Der Verband der Österreichischen Immobilienwirtschaft hat hierzu ebenso eine detaillierte Informationsseite eingerichtet: http://www.ovi.at/recht/verbraucherrechte-vrug/
    Wir benötigen daher um Ihnen detaillierte Unterlagen zukommen zu lassen Ihren Namen und Ihre Wohnadresse (Straße, Hausnummer - wenn vorhanden: Stiege & Tür -  PLZ und Ort).

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