5.182m² lt, GB - Auszug Grundstück mit folgenden Flächenwidmungen:
Bauland Wohngebiet 725m²
Grünlandgrüngürtel 380m²
Grünland und Forstwirtschaft 2.797m²
Bauland Betriebsgebiet 1.280m²
Maße ca. 20m x 250m
Das bewertungsgegenständliche Grundstück befindet sich südlich an der „Dobermannsdorferstraße“ der Landesstraße B48, am südlichen Ortsrand der Marktgemeinde Hohenau an der March. Im Norden wird das Grundstück GSt.Nr. 521/1 von der Landesstraße B48 erschlossen
Das bewertungsgegenständliche Grundstück wird landwirtschaftlich genutzt.
Wertigkeit als Ackerland gemäß digitaler Bodenkarte: hochwertig
Widmung und Widmungserwartung
Gemäß Auszug aus dem Flächenwidmungsplan der Marktgemeinde Hohenau weist gegenständliches Grundstück die Widmungen Bauland-Wohngebiet, Grünland-Grüngürtel, Grünland - Land- und Forstwirtschaft sowie Bauland-Betriebsgebiet auf, es ist keine Widmungsänderung absehbar.
Der Vermittler ist als Doppelmakler tätig.
Infrastruktur / Entfernungen
Gesundheit
Arzt <5.500m
Apotheke <1.500m
Kinder & Schulen
Schule <2.000m
Kindergarten <5.000m
Nahversorgung
Supermarkt <1.000m
Bäckerei <2.000m
Sonstige
Bank <1.500m
Geldautomat <1.500m
Post <5.000m
Polizei <1.500m
Verkehr
Bus <1.000m
Bahnhof <1.000m
Angaben Entfernung Luftlinie / Quelle: OpenStreetMap
• das Anbot ist unverbindlich und freibleibend, Objektinformationen lt. Angaben des Abgebers
BITTE BEACHTEN SIE, DASS WIR AUFGRUND DES FAGG FERN- AUSWÄRTSGESCHÄFTEGESETZES UND DER NACHWEISPFLICHT GEGENÜBER DEM EIGENTÜMER NUR ANFRAGEN MIT VOLLSTÄNDIGER ANGABE DES NAMENS, DER ANSCHRIFT UND DER TELEFONNUMMER BEARBEITEN KÖNNEN.
Haben auch Sie eine Immobilie, die Sie verkaufen oder vermieten wollen?
Wir unterstützen Sie gerne vom ersten persönlichen Beratungsgespräch bis zum erfolgreichen Vertragsabschluss und schon bald wird auch Ihre Liegenschaft „erfolgreich vermittelt" sein.
Ich freue mich von Ihnen zu hören.
Als Immobilientreuhänder sind wir einerseits Ihnen als Interessent, als auch dem Abgeber als Verkäufer bzw. Vermieter verpflichtet. Immobiliengeschäfte sind keine kleinen Geschäfte des täglichen Lebens, deshalb sind wir einerseits gegenüber dem Abgeber, als auch gegenüber Behörden verpflichtet bei Unregelmäßigkeiten Auskunft geben zu können, an welche Personen Immobilien angeboten wurden.
Auch die europäischen Verbraucherrechte wurden vereinheitlicht, somit wird seit 13. Juni 2014 ebenso mit Ihnen als Interessent ein schriftlicher Maklervertrag abgeschlossen (früher geschah dies mündlich & es entfällt das Ausfüllen von "Besichtigungsscheinen"). Der Verband der Österreichischen Immobilienwirtschaft hat hierzu ebenso eine detaillierte Informationsseite eingerichtet: http://www.ovi.at/recht/verbraucherrechte-vrug/
Wir benötigen daher um Ihnen detaillierte Unterlagen zukommen zu lassen Ihren Namen und Ihre Wohnadresse (Straße, Hausnummer - wenn vorhanden: Stiege & Tür - PLZ und Ort).