Zur Vermietung gelangen Erdgeschossflächen sowie Flächen im 1. Obergeschoss. Es kann zwischen 150 m² im 1. Obergeschoss oder 320 m² im Erdgeschoss gewählt werden. Eine Nutzung der Flächen als Ordination, Büro, Lager oder Einzelhandelsfläche ist möglich. Aufteilungen sind ebenfalls möglich – einfach melden und besprechen.
Achtung vor Betrug!
Überweise kein Geld ins Ausland oder über einen Treuhandservice!
Übermittle niemals deinen Ausweis vor einer Besichtigung!
Bezahle nie vor einer Besichtigung, auch keine Provision!
Du wirst dennoch aufgefordert eines dieser Dinge zu tun oder hast Zweifel?