In beliebter Lage des 12. Bezirks, in der Karl-Löwe-Gasse 24, befindet sich diese ansprechende 2-Zimmer-Wohnung mit großzügiger Terrasse. Die Wohnung ist derzeit verlässlich vermietet und bietet damit eine attraktive Gelegenheit für Anleger:innen, die auf Stabilität und langfristige Einnahmen setzen.
Mit einer Nettomiete von 679,37 € erwirtschaftet die Immobilie laufende Erträge, während die moderne Ausstattung und die durchdachte Raumaufteilung für ein angenehmes Wohngefühl sorgen.
Das Wohnzimmer beeindruckt durch wandgroße Fensterflächen, die viel Tageslicht hereinlassen und eine offene, freundliche Atmosphäre schaffen. Vom Schlafzimmer aus gelangt man direkt auf die große Terrasse, die zum Entspannen im Freien einlädt.
Die Umgebung überzeugt durch eine ausgezeichnete Infrastruktur – Einkaufsmöglichkeiten, Restaurants und öffentliche Verkehrsmittel (U6, Bus- und Straßenbahnlinien) sind bequem zu Fuß erreichbar. Die zentrale, aber dennoch ruhige Lage macht die Wohnung zu einem begehrten Investmentobjekt.
Infrastruktur / Entfernungen
Gesundheit
Arzt <500m
Apotheke <500m
Klinik <500m
Krankenhaus <750m
Kinder & Schulen
Schule <250m
Kindergarten <250m
Universität <1.000m
Höhere Schule <250m
Nahversorgung
Supermarkt <500m
Bäckerei <250m
Einkaufszentrum <750m
Sonstige
Geldautomat <500m
Bank <500m
Post <250m
Polizei <1.000m
Verkehr
Bus <250m
U-Bahn <750m
Straßenbahn <250m
Bahnhof <500m
Autobahnanschluss <2.500m
Angaben Entfernung Luftlinie / Quelle: OpenStreetMap
Doppeltätigkeit/Naheverhältnis
Wir weisen Sie höflich darauf hin, dass wir kraft bestehenden Geschäftsgebrauchs als Doppelmakler tätig sind. Weiters möchten wir Sie höflich auf bestehende wirtschaftliche und familiäre Naheverhältnisse hinweisen. Ein bestehendes wirtschaftliches Naheverhältnis ergibt sich aus regelmäßiger geschäftlicher Verbindung.
Widerrufsbelehrung und Rücktrittsrechte bei Fernabsatz- und Außergeschäftsraum-Verträgen
Der Interessent wird informiert, dass für einen Verbraucher bei Abschluss des Maklervertrags außerhalb der Geschäftsräume des Maklers oder ausschließlich über Fernabsatz gem. § 11 FAGG ein Rücktrittsrecht von dieser Vereinbarung binnen 14 Tagen besteht. Die Rücktrittsfrist beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Die Abgabe der Widerrufserklärung kann unter Verwendung des beigestellten Widerrufsformulars erfolgen, ist aber an keine Form gebunden.
Wenn der Makler vor Ablauf dieser vierzehntägigen Rücktrittsfrist vorzeitig tätig werden soll (zB Übermittlung von Detailinformationen, Vereinbarung eines Besichtigungstermins), bedarf es einer ausdrücklichen Aufforderung durch den Interessenten, der damit – bei vollständiger Vertragserfüllung innerhalb dieser Frist – sein Rücktrittsrecht verliert.
Als vollständige Dienstleistungserbringung des Immobilienmaklers genügt aufgrund eines abweichenden Geschäftsgebrauchs die Namhaftmachung der Geschäftsgelegenheit, insbesondere sofern vom Interessenten keine weiteren Tätigkeiten des Maklers gewünscht oder ermöglicht werden. In diesem Fall kann der Maklervertrag nicht mehr widerrufen werden und ist Grundlage eines Provisionsanspruches, wenn es in der Folge zum Abschluss eines Rechtsgeschäftes über eine vom Immobilienmakler namhaft gemachte Geschäftsgelegenheit kommt.
Im Fall eines Rücktritts nach § 11 FAGG verpflichtet sich der Verbraucher, von den gewonnenen Informationen keinen Gebrauch zu machen.