Historische Mühle als stilvolles Einfamilienhaus – Ruheoase mit Geschichte in 2112 Ritzendorf
Der Mietpreis beinhaltet die Nettomiete, Mwst und Betriebskosten, Gas und Strom muss der Mieter anmelden und zahlen.
Einfamilienhaus (ehem. Mühle)
Grundfläche: ca. 1.401 m²
Wohnfläche: ca. 290 m²
Zimmer: 7,5
Besonderheiten: Ruhige Lage, großzügiger Garten, historische Bausubstanz mit modernem Wohnkomfort
Objektbeschreibung
In absoluter Ruhelage von Ritzendorf liegt dieses außergewöhnliche Anwesen – eine ehemalige Mühle, die mit viel Liebe zum Detail in ein großzügiges Einfamilienhaus verwandelt wurde. Die gelungene Symbiose aus historischer Bausubstanz und moderner Wohnkultur verleiht dem Objekt seinen einzigartigen Charme.
Das Haus bietet auf rund 290 m² Wohnfläche reichlich Platz für Familien, Kreative oder alle, die das Besondere suchen. Mit 7,5 gut geschnittenen Zimmern, lichtdurchfluteten Wohnbereichen und hochwertiger Ausstattung präsentiert sich das Gebäude als wahres Raumwunder.
Highlights auf einen Blick
Historisches Gebäude in neuem Glanz – liebevoll revitalisiert mit hochwertiger Ausstattung
7,5 Zimmer – flexible Raumaufteilung für Wohnen, Arbeiten oder Gäste
Großzügige Wohnfläche – ca. 290 m² auf mehreren Ebenen
Gartenparadies – viel Platz zum Entspannen, Spielen oder Gärtnern
Privatsphäre & Ruhe – Sackgassenlage, kein Durchzugsverkehr
Fazit
Diese revitalisierte Mühle ist mehr als ein Haus – sie ist ein Lebensgefühl. Wer das Besondere sucht, findet hier ein stilvolles Zuhause mit Geschichte, Charakter und viel Platz zum Wohlfühlen.
Hinweis gemäß Energieausweisvorlagegesetz: Ein Energieausweis wurde vom Eigentümer bzw. Verkäufer, nach unserer Aufklärung über die generell geltende Vorlagepflicht, sowie Aufforderung zu seiner Erstellung noch nicht vorgelegt. Daher gilt zumindest eine dem Alter und der Art des Gebäudes entsprechende Gesamtenergieeffizienz als vereinbart. Wir übernehmen keinerlei Gewähr oder Haftung für die tatsächliche Energieeffizienz der angebotenen Immobilie.
Der Immobilienmakler erklärt, dass er – entgegen dem in der Immobilienwirtschaft üblichen Geschäftsgebrauch des Doppelmaklers – einseitig nur für den Vermieter tätig ist.