Wir bieten unsere Wohnung unter Vereinbarung eines Fixpreises zur Anmietung an!
Besondere 3-Zimmer-Wohnung mit einzigartigem Flair
Diese bezaubernde 3-Zimmer-Wohnung begrüßt Sie mit einem freundlichen und lichtdurchfluteten Vorzimmer, das durch ein Fenster in Richtung Osten viel Morgenlicht einfängt.
Der rechteckig geschnittene Wohn-Küchen-Bereich besticht durch eine großzügige Nische in der Küche und bietet ausreichend Platz für Ihre geschätzten Möbelstücke. Große Fenster und eine Terrassentür nach Süden und Westen lassen den Raum in hellem, natürlichem Licht erstrahlen.
Der nach Westen ausgerichtete Balkon lädt zu entspannten Stunden im Freien ein, während der überwiegende Teil des Gartens nach Süden ausgerichtet ist und reichlich Sonnenlicht einfängt. Ein quadratisches Zimmer sowie ein weiteres Zimmer, das Platz für einen begehbaren Kleiderschrank bietet, stehen zur Verfügung.
Das moderne Badezimmer ist mit einer erfrischenden Dusche, einem Waschbecken und einem praktischen WM-Anschluss ausgestattet. Ein separates WC mit Waschbecken rundet das Angebot ab.
Zur Wohnung gehören außerdem zwei bequeme PKW-Abstellplätze (Nr. 15 und 16) sowie ein Einlagerungsraum im Wohnungsgeschoss, das zusätzlichen Stauraum bietet
Infrastruktur / Entfernungen
Gesundheit
Arzt <1.550m
Apotheke <1.325m
Kinder & Schulen
Schule <825m
Kindergarten <825m
Universität <6.275m
Nahversorgung
Supermarkt <750m
Bäckerei <1.975m
Einkaufszentrum <2.375m
Sonstige
Bank <1.550m
Post <1.550m
Geldautomat <1.550m
Polizei <1.025m
Verkehr
Bus <100m
Autobahnanschluss <3.475m
Bahnhof <825m
Angaben Entfernung Luftlinie / Quelle: OpenStreetMap
HINWEIS: sämtliche Vorschreibungskosten können sich aufgrund von Index, Betriebskosten und Darlehensanpassungen ändern.
Förderungskriterien
Geförderte Wohnungen dürfen nur an Förderungswürdige Personen vergeben werden.
Kriterien
• österreichische Staatsbürger oder Gleichgestellte
• die dringenden Wohnbedarf haben (Nachweis über die Aufgabe des bisherigen Hauptwohnsitzes binnen 6 Monaten nach Bezug der geförderten Wohnung)
• und folgende Obergrenzen des Familieneinkommens nicht übersteigen:
Personenanzahl Jahreseinkommen
1 Person 50.000,00 Euro
2 Personen 70.000,00 Euro
Jede weitere Person 10.000,00 Euro
WOHNZUSCHUSS
Es besteht die Möglichkeit einer zusätzlichen Förderung in Form von nicht rückzahlbaren variablen Zuschüsse. Die Höhe des Wohnzuschusses richtet sich nach der Höhe des Familien-Jahreseinkommens und der Größe der Familie. Das Ansuchen um Wohnzuschuss muss jährlich neu gestellt werden.
Selbstberrechnung unter:
http://ww.noe.gv.at/noe/Wohnen-Leben/Foerd_Wohnzuschuss_Wohnbeihilfe.html