Die geräumige & lichtdurchflutete 2-Zimmer Wohnung in der Andreas-Hofer-Straße gliedert sich wie folgt:
Über den Vorraum gelangt man in das Badezimmer mit Fenster und Dusche, sowie in den Wohn-Ess- und Kochbereich mit Einbauküche. Von hier aus erreicht man auch den Balkon. Gegenüber vom Wohnbereich befindet sich das Schlafzimmer, sowie ein Abstellraum mit Waschmaschinenanschluss.
Die Vorschreibung der Heizkosten erfolgt direkt vom Versorgungsunternehmen und ist verbrauchsabhängig.
Gerne informieren wir Sie über weitere Details, bzw. stehen für eine unverbindliche Besichtigung zur Verfügung.
Petra Strobl Anbieter kontaktieren
HINWEIS: Das Objekt wurde unter Zuhilfenahme von Fördermittelt saniert / errichtet:
W I C H T I G: Aufgrund von Annuitätenzuschüssen des Landes OÖ sind folgende Einkommens-Höchstgrenzen einzuhalten: 1 – Personen Haushalt € 50.000,00 netto pro Jahr 2 – Personen Haushalt
€ 85.000,00 netto pro Jahr (Ehepaare auch, wenn nur eine Person als Hauptmieter auftritt) + jedes Kind im Haushalt € 7.500,00 + jedes Kind, für das Unterhalt bezahlt wird € 7.500,00 Es gilt das Jahresnettoeinkommen des
abgelaufenen Kalenderjahres (oder der Durchschnitt der letzten drei Jahre), welches mittels Arbeitnehmerveranlagung oder Einkommenssteuerbescheid nachzuweisen ist. Für diese Wohnung muss der
Hauptwohnsitz – unter Aufgabe aller Nebenwohnsitze – angemeldet werden. Der Mieter muss österreichischer Staatsbürger (oder gleichgestellt) und volljährig sein.
Wir weisen darauf hin, dass zwischen dem Vermittler und dem zu vermittelnden Dritten ein familiäres oder wirtschaftliches Naheverhältnis besteht.
Der Immobilienmakler erklärt, dass er – entgegen dem in der Immobilienwirtschaft üblichen Geschäftsgebrauch des Doppelmaklers – einseitig nur für den Vermieter tätig ist.
Infrastruktur / Entfernungen
Gesundheit
Arzt <500m
Apotheke <500m
Krankenhaus <1.000m
Klinik <1.000m
Kinder & Schulen
Kindergarten <500m
Schule <500m
Universität <2.000m
Höhere Schule <2.000m
Nahversorgung
Supermarkt <500m
Bäckerei <500m
Einkaufszentrum <1.500m
Sonstige
Bank <500m
Geldautomat <500m
Post <1.000m
Polizei <1.000m
Verkehr
Bus <500m
Straßenbahn <500m
Bahnhof <500m
Autobahnanschluss <1.000m
Flughafen <3.500m
Angaben Entfernung Luftlinie / Quelle: OpenStreetMap