Stilvolle Wohnung in bester Innenstadtlage – Nähe Oper & Kärntner Straße
Infrastruktur
Der 1. Bezirk bietet eine erstklassige Infrastruktur mit zahlreichen Kindergärten, Volksschulen, weiterführenden Schulen sowie Universitäten. Ärzte, Apotheken und eine Vielzahl an Einkaufsmöglichkeiten, Restaurants und kulturellen Einrichtungen befinden sich in fußläufiger Entfernung. Die Kärntner Straße – eine der bekanntesten Einkaufsstraßen Wiens – liegt nur wenige Schritte entfernt.
Wohnumgebung
Die Umgebung ist geprägt von eleganten Wohn- und Bürohäusern und zeichnet sich durch eine angenehme, urbane Ruhe aus. Die nahe gelegene Ringstraße ist akustisch kaum wahrnehmbar.
Objektdetails
– Wohnfläche: 161,27 m²
– Lage: Erdgeschoss
– Raumhöhe: großzügige 3,60 m
– Sanierung: 2018 hochwertig saniert (Parkett, Feinsteinzeug, gespachtelte Wände, keine Rissbildung möglich)
– Heizung: Fernwärme (geringer Wartungsaufwand), monatliche Betriebskosten inkl. Heizung: € 700,–
– Zugang: 3 separate Eingänge, darunter ein straßenseitiger Zugang
– Aufteilung: flexibel – derzeit vollständig möbliert, mit 2 Küchen und mehreren Badezimmern; eine Teilung in zwei separate Einheiten ist problemlos möglich
Die Wohnung wird derzeit als ausgestattete Kurzzeitmietwohnung (z. B. über Airbnb) betrieben und ist vollständig möbliert. Eine Nutzung als klassische Wohnung oder die Umwandlung in zwei Einheiten ist ebenfalls möglich.
Laut Angaben des Eigentümers belaufen sich die jährlichen Mieteinnahmen auf ca. € 100.000,–. Dies entspricht einer attraktiven Bruttorendite von rund 5 %.
Fazit
Diese Wohnung vereint zentrale Innenstadtlage mit höchstem Wohnkomfort. Ideal sowohl als repräsentative Stadtwohnung, Kanzlei oder Praxis – auch eine Kombination aus Wohnen und Arbeiten ist hier bestens umsetzbar.
Besichtigungen:
Hat diese Immobilie Ihr Interesse geweckt? Ich freue mich auf Ihre Anfrage! Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung! Lediglich Anfragen mit vollständigem Namen, einer Telefonnummer sowie einer E-Mail-Adresse können unsererseits bearbeitet werden. Die von uns bereitgestellten Informationen beruhen auf Angaben des Abgebers. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben kann keine Gewähr bzw. Haftung übernommen werden. Änderungen vorbehalten!
Wir weisen darauf hin, dass zwischen dem Vermittler und dem zu vermittelnden Dritten ein familiäres oder wirtschaftliches Naheverhältnis besteht.
Der Vermittler ist als Doppelmakler tätig.
Infrastruktur / Entfernungen
Gesundheit
Arzt <500m
Apotheke <500m
Klinik <500m
Krankenhaus <1.500m
Kinder & Schulen
Schule <500m
Kindergarten <500m
Universität <500m
Höhere Schule <1.000m
Nahversorgung
Supermarkt <500m
Bäckerei <500m
Einkaufszentrum <500m
Sonstige
Geldautomat <500m
Bank <500m
Post <500m
Polizei <500m
Verkehr
Bus <500m
U-Bahn <500m
Straßenbahn <500m
Bahnhof <500m
Autobahnanschluss <3.500m
Angaben Entfernung Luftlinie / Quelle: OpenStreetMap
Seit 13. Juni 2014 können wir Ihnen die genaue Adresse, Unterlagen und Informationen aufgrund neuer EU-Verbraucherrechte erst dann zusenden, wenn Sie auf das von uns auf Ihre Anfrage hin versandte Mail vorab durch Setzen der geforderten Haken bestätigen, dass Sie unser sofortiges Tätigwerden wünschen und über Ihre Rücktrittsrechte aufgeklärt wurden, und es wird auf die Verpflichtung der Zahlung unserer Provision NUR BEI ABSCHLUSS DES IMMOBILIENGESCHÄFTS (= Kaufangebot vom Verkäufer angenommen) hingewiesen. Wir bedauern das für manche unverständliche und etwas komplizierte Procedere, dürfen aber nochmals darauf hinweisen, dass selbstverständlich unsere Leistung bis zu einem eventuellen tatsächlichen Kauf für Sie unverbindlich und kostenlos ist. Für Fragen dazu kontaktieren Sie uns gerne.
Interessenten übermitteln wir dann auf Wunsch gerne weitere, objektspezifische Unterlagen.
Bei Abschluss eines Kaufvertrages fallen zusätzliche Kosten an. Details entnehmen Sie bitte der Nebenkostenübersicht. Im Falle eines Abschlusses mit Ihnen oder einem von Ihnen namhaft gemachten Dritten beträgt unser Honorar (lt. Honorarverordnung für Immobilienmakler, BGBI. 262 und 297/1996) 3 % des Kaufpreises zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer, insgesamt daher 3,6%.
NEU Gebührenbefreiung beim Immobilienkauf:Seit 1. April 2024 können Käufer: innen von Immobilien bis zu einer Bemessungsgrundlage von 500.000 Euro (pro Person) von Grundbuchseintragungsgebühren für das Eigentumsrecht und für das Pfandrecht (1,1% des Kaufpreises bzw. 1,2% des Pfandrechtswerts) befreit werden. Übersteigt die Bemessungsgrundlage 500.000 Euro, unterliegt nur der übersteigende Teil der Eintragungsgebühr. Ab einer Bemessungsgrundlage von 2 Millionen Euro entfällt jedoch die Gebührenbefreiung zur Gänze. Anträge für die Eintragung im Grundbuch müssen zwischen dem 1. Juli 2024 und dem 30. Juni 2026 gestellt werden. Die Befreiung erfordert sowohl die Anmeldung des Hauptwohnsitzes in der erworbenen Immobilie als auch die Aufgabe der Wohnrechte an der bisherigen Wohnung. Bei kreditfinanzierten Käufen muss mehr als 90 % des Kredits für den Erwerb oder die Sanierung der Immobilie verwendet werden. Das erworbene Eigenheim muss für fünf Jahre bezogen werden; wird es vorher verkauft oder als Hauptwohnsitz aufgegeben, wird die Gebühr nacherhoben.
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