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  • Provisionsfrei

Schöne 2,5-Zimmerwohnung inklusive Küche mit schöner Loggia

790
 
53 m²2,5 ZimmerLoggia 5 m²
Etage1
Befristung3 Jahre
Kaution2.370 €
ASW Immobilien Service & Consulting GmbHHerr Roland Lakovsek
Andreas-Hofer-Platz, 4020 Linz
Sehr zentral gelegen gegenüber des Andreas-Hofer-Park, nähe Wienerstraße, Herz-Jesu-Kirche, Bulgariplatz

Laufende Kosten

Monatliche Kosten790 €
Preis pro m²14,84 €
Kalkuliert von ImmoScout24
Gesamtbelastung Netto718,18 €
USt. Gesamtbelastung71,82 €
Miete599,35 €
USt. Miete59,94 €
Betriebskosten118,83 €
USt. Betriebskosten11,88 €

Einmalige Kosten

Preisinformation: Miete inkl. Betriebskosten und Steuern, exkl. Strom, Wasser, Internet etc.
Kaution: 2.370,00 €

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Online seit120Gesehen80Kontaktiert40Gemerkt63
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Merkmale

Verfügbar ab sofort
befristet auf 3 Jahre
Wohnung
Baujahr 2004, Neubau, Neuwertig, Parkett, Fliesen, 1. Etage
Wohnfläche 53,24 m²
1 Loggia 5,28 m²
2,5 Zimmer
1 Badezimmer, 1 Toilette

Ausstattung

Offene Küche, Badewanne
Personenaufzug

Heizung

ZentralheizungFernwärme
Heizwärmebedarf (HWB)
43 kWh/(m²a)
B
Gesamtenergieeffizienzfaktor (fGEE)
0.86
B

Beschreibung

Diese tolle 2,5-Zimmerwohnung steht zur Vermietung:

• großzügiger Wohn-/Essbereich mit Zugang zur Loggia
• 1 großes Schlafzimmer, 1 kleines Schlafzimmer/Kinderzimmer/Büro
• Komplettküche mit E-Geräten und angrenzender Speis/Abestellkammer
• Badezimmer mit Badewanne, WC und Waschmaschinenanschluss
• Sehr gute Infrastruktur (öffentliche Verkehrsmittel, Einkaufsmöglichkeiten etc. sind fußläufig erreichbar)

ALLGEMEIN:
Das Wohnhaus mit insgesamt 36 Wohnungen besteht aus dem Erdgeschoss, 3 Obergeschossen und einem Dachgeschoß. Es befindet sich ein Lift im Gebäude. Zu jeder Wohnung gehört ein eigenes Kellerabteil. Die Wohnungen sind mit Parkettböden in den Wohnräumen und schöne Fließen im Bereich der Küche und in den Nassräumen ausgestattet. 

LAGE:
Das Objekt befindet sich in zentraler Lage zwischen der Unionstraße und der Wienerstraße, in der Nähe des Bulgariplatzes. Es wird eine sehr gute Infrastruktur geboten. Öffentliche Verkehrsmittel und auch die Autobahnauffahrt sind schnell zu erreichen. So befinden sich zum Beispiel die Straßenbahnhaltestellen der Linie 1/2 (Herz-Jesu-Kirche/Bulgariplatz), sowie Bushaltestellen (Unionkreuzung) nur wenige Gehminuten entfernt. Die fußläufig erreichbare Wienerstraße bietet eine Vielzahl von Geschäften des täglichen Bedarfs und Restaurants. Außerdem sind Schulen, Kindergärten, Ärzte, Apotheken etc. in der näheren Umgebung angesiedelt. Der gegenüber gelegene Andreas-Hofe-Park bietet einen netten Kinderspielplatz und etwas Natur in der Stadt.

Lassen Sie sich von dieser Wohnung überzeugen und vereinbaren Sie einen unverbindlichen Beratungs- und Besichtigungstermin per E-Mail unter Anbieter kontaktieren


Infrastruktur / Entfernungen

Gesundheit
Arzt <250m
Apotheke <250m
Krankenhaus <750m
Klinik <750m

Kinder & Schulen
Kindergarten <250m
Schule <250m
Universität <2.000m
Höhere Schule <2.000m

Nahversorgung
Supermarkt <250m
Bäckerei <250m
Einkaufszentrum <1.250m

Sonstige
Bank <250m
Geldautomat <500m
Post <750m
Polizei <750m

Verkehr
Bus <250m
Straßenbahn <250m
Bahnhof <250m
Autobahnanschluss <1.000m
Flughafen <3.000m

Angaben Entfernung Luftlinie / Quelle: OpenStreetMap


Doppeltätigkeit/Naheverhältnis
Wir weisen Sie höflich darauf hin, dass wir kraft bestehenden Geschäftsgebrauchs als Doppelmakler tätig sind. Weiters möchten wir Sie höflich auf bestehende wirtschaftliche und familiäre Naheverhältnisse hinweisen. Ein bestehendes wirtschaftliches Naheverhältnis ergibt sich aus regelmäßiger geschäftlicher Verbindung.

Widerrufsbelehrung und Rücktrittsrechte bei Fernabsatz- und Außergeschäftsraum-Verträgen
Der Interessent wird informiert, dass für einen Verbraucher bei Abschluss des Maklervertrags außerhalb der Geschäftsräume des Maklers oder ausschließlich über Fernabsatz gem. § 11 FAGG ein Rücktrittsrecht von dieser Vereinbarung binnen 14 Tagen besteht. Die Rücktrittsfrist beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Die Abgabe der Widerrufserklärung kann unter Verwendung des beigestellten Widerrufsformulars erfolgen, ist aber an keine Form gebunden.
Wenn der Makler vor Ablauf dieser vierzehntägigen Rücktrittsfrist vorzeitig tätig werden soll (zB Übermittlung von Detailinformationen, Vereinbarung eines Besichtigungstermins), bedarf es einer ausdrücklichen Aufforderung durch den Interessenten, der damit – bei vollständiger Vertragserfüllung innerhalb dieser Frist – sein Rücktrittsrecht verliert.
Als vollständige Dienstleistungserbringung des Immobilienmaklers genügt aufgrund eines abweichenden Geschäftsgebrauchs die Namhaftmachung der Geschäftsgelegenheit, insbesondere sofern vom Interessenten keine weiteren Tätigkeiten des Maklers gewünscht oder ermöglicht werden. In diesem Fall kann der Maklervertrag nicht mehr widerrufen werden und ist Grundlage eines Provisionsanspruches, wenn es in der Folge zum Abschluss eines Rechtsgeschäftes über eine vom Immobilienmakler namhaft gemachte Geschäftsgelegenheit kommt.
Im Fall eines Rücktritts nach § 11 FAGG verpflichtet sich der Verbraucher, von den gewonnenen Informationen keinen Gebrauch zu machen.

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