Großzügig angelegte 2,5 Zimmer Wohnung mit sonniger Balkonterrasse im angesagten Lendviertel von Graz.
Diese attraktive Eigentumswohnung liegt im 2. Obergeschoß eines 1995 errichteten, modernen und sehr gepflegten Wohnhauses. Sie beeindruckt mit einer durchdachten Raumaufteilung, der viel Platz und Gestaltungsmöglichkeiten für gemütliches Wohnen bietet und der raschen Erreichbarkeit von Lendplatz und Zentrum. Über den geräumigen Vorraum gelangt man - vorbei am hübschen Badezimmer mit Badewanne, einem separaten WC und einem großen Abstellraum - zu den beiden getrennt begehbaren Wohnräumen. die beide einen eigenen Zugang zur sonnigen nach Süden ausgerichteten bogenförmigen Balkon - Terrasse haben. Von hier aus überblickt man den mitnutzbaren Garten des Hauses ebenso, wie auch die anderen schön begrünten Innenhöfe und Gärten der umliegenden Wohnhäuser. Der Küchenbereich mit Einbauküche und Küchenbar, schließt räumlich abgeteilt an den ca 21m² großen Wohnzimmerbereich an. Ein geräumiges Kellerabteil, ein abschließbarer Fahrradabstellraum und ein Garten mit Mitbenutzung komplettiert diese attraktive Wohnimmobilie!
Im Kaufpreis ist der TG Stellplatz inkludiert.
Aufgrund der begehrten Wohngegend, sowie die Nähe zum Zentrum und eignet sich diese Wohnung gleichermaßen zur Eigennutzung als auch als attraktives Anlageobjekt zur Vermietung.
Lassen auch Sie sich von dieser Wohnung und der tollen Lage überzeugen und vereinbaren Sie einen unverbindlichen Besichtigungstermin per E-Mail unter Anbieter kontaktierenlien
Wir möchten höflich darauf hinweisen, dass im Falle eines Kaufes eine ortsübliche Maklerprovision zu bezahlen ist.
Wir weisen darauf hin, dass zwischen dem Vermittler und dem zu vermittelnden Dritten ein familiäres oder wirtschaftliches Naheverhältnis besteht.
Der Vermittler ist als Doppelmakler tätig.
Infrastruktur / Entfernungen
Gesundheit
Arzt <250m
Apotheke <750m
Klinik <750m
Krankenhaus <1.250m
Kinder & Schulen
Schule <500m
Kindergarten <500m
Universität <250m
Höhere Schule <500m
Nahversorgung
Supermarkt <250m
Bäckerei <500m
Einkaufszentrum <750m
Sonstige
Geldautomat <250m
Bank <250m
Post <500m
Polizei <500m
Verkehr
Bus <250m
Straßenbahn <250m
Autobahnanschluss <4.250m
Bahnhof <500m
Flughafen <9.500m
Angaben Entfernung Luftlinie / Quelle: OpenStreetMap
Doppeltätigkeit/Naheverhältnis
Wir weisen Sie höflich darauf hin, dass wir kraft bestehenden Geschäftsgebrauchs als Doppelmakler tätig sind. Weiters möchten wir Sie höflich auf bestehende wirtschaftliche und familiäre Naheverhältnisse hinweisen. Ein bestehendes wirtschaftliches Naheverhältnis ergibt sich aus regelmäßiger geschäftlicher Verbindung.
Widerrufsbelehrung und Rücktrittsrechte bei Fernabsatz- und Außergeschäftsraum-Verträgen
Der Interessent wird informiert, dass für einen Verbraucher bei Abschluss des Maklervertrags außerhalb der Geschäftsräume des Maklers oder ausschließlich über Fernabsatz gem. § 11 FAGG ein Rücktrittsrecht von dieser Vereinbarung binnen 14 Tagen besteht. Die Rücktrittsfrist beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Die Abgabe der Widerrufserklärung kann unter Verwendung des beigestellten Widerrufsformulars erfolgen, ist aber an keine Form gebunden.
Wenn der Makler vor Ablauf dieser vierzehntägigen Rücktrittsfrist vorzeitig tätig werden soll (zB Übermittlung von Detailinformationen, Vereinbarung eines Besichtigungstermins), bedarf es einer ausdrücklichen Aufforderung durch den Interessenten, der damit – bei vollständiger Vertragserfüllung innerhalb dieser Frist – sein Rücktrittsrecht verliert.
Als vollständige Dienstleistungserbringung des Immobilienmaklers genügt aufgrund eines abweichenden Geschäftsgebrauchs die Namhaftmachung der Geschäftsgelegenheit, insbesondere sofern vom Interessenten keine weiteren Tätigkeiten des Maklers gewünscht oder ermöglicht werden. In diesem Fall kann der Maklervertrag nicht mehr widerrufen werden und ist Grundlage eines Provisionsanspruches, wenn es in der Folge zum Abschluss eines Rechtsgeschäftes über eine vom Immobilienmakler namhaft gemachte Geschäftsgelegenheit kommt.
Im Fall eines Rücktritts nach § 11 FAGG verpflichtet sich der Verbraucher, von den gewonnenen Informationen keinen Gebrauch zu machen.