Schöne 2-Zimmerwohnung mit Balkon in Rankweil zu verkaufen
Diese schöne 2-Zimmerwohnung befindet sich in einer tollen Wohngegend in Rankweil und lässt mit ihrer super Lage keine Wünsche offen. Von hier aus erreichen Sie in wenigen Minuten sämtliche Einkaufsmöglichkeiten, Lebensmittelgeschäfte, Restaurants, den Bahnhof, den Autobahnanschluss und vieles mehr. Das Dorfzentrum ist in wenigen Minuten erreichbar und bietet eine Vielzahl an weiteren Einkaufsmöglichkeiten und Restaurants.
Die Wohnung befindet sich im 1. Obergeschoss und verfügt über ca. 52 m2 Wohnnutzfläche zuzüglich einer tollen ca. 10 m2 großen Balkon.
Die Wohnung ist folgendermaßen aufgeteilt: • Diele • Badezimmer • Schlafzimmer • Wohn-/Essbereich mit integrierter Einbauküche • Balkon
Die Wohnung punktet mit einer idealen Raumaufteilung. Große Fensterfronten im Wohn-/Essbereich sorgen für ein helles und angenehmes Raumgefühl. Der geräumige, helle und offene Wohnbereich ist geschickt in Funktionszonen zum Essen, Wohnen und Kochen unterteilt. Zudem wurde von der Firma Dan Küchen eine tolle Einbauküche eingebaut. Neben der praktischen Fußbodenheizung, welche sich durch die Wohnung zieht, sind hochwertige dreifach verglaste Fenster verbaut worden. Diese sorgen zusätzlich für eine sehr gute Isolierung. Das Badezimmer ist mit einer begehbaren Dusche, einem WC, einem Waschbeckenverbau ausgestattet. Zudem finden Sie jeweils moderne Fließen vor. Diese sehen nicht nur super aus, sondern bieten auch eine einfache Reinigung. Das Schlafzimmer und der Wohn-/Essbereich wurden mit einem schönen Parkett versehen. Einen Waschmaschinenanschluss finden Sie im Abstellraum vor.
Besser leben verbindet man mit einem hohen Freizeitwert und vielen Erholungsmöglichkeiten. Der gemütliche Balkon und das komfortable Umfeld bieten die allerbeste Gelegenheit dazu.
Ein Tiefgaragenparkplatz kann für einen Aufpreis von EUR 29.000,-- dazu erworben werden.
Alle Angaben nach bestem Wissen. Irrtum und Zwischenverkauf vorbehalten. Dieses Expose ist eine Vorinformation, als Rechtsgrundlage gilt alleine der abgeschlossene Kaufvertrag. §15 der Maklerverordnung gilt als vereinbart.