Helle 2-Zimmer-Wohnung mit Balkon und Grünblick – moderne Ruheoase im 21. Bezirk, nahe Leopoldauer Straße!
Zum Verkauf steht eine moderne und gemütliche 2-Zimmer-Wohnung im 21. Wiener Gemeindebezirk. Die Wohnung überzeugt durch ihre helle Atmosphäre, eine durchdachte Raumaufteilung sowie einen Balkon mit herrlichem Grünblick – ideal zum Entspannen nach einem langen Tag.
Die ruhige Lage in der Nähe der Leopoldauer Straße bietet sowohl Erholung als auch eine sehr gute Infrastruktur. Einkaufsmöglichkeiten, öffentliche Verkehrsmittel und Naherholungsgebiete sind rasch erreichbar.
Highlights:
2-Zimmer-Wohnung mit optimaler Raumaufteilung
Balkon mit schönem Grünblick
Helle und moderne Ausstattung
Ruhige Wohnlage nahe Leopoldauer Straße
Gemütliches Ambiente zum Wohlfühlen
Ein Parkplatz mit Garagenzugang direkt im Haus kann um 25.000 € erworben werden
Ein ideales Zuhause für Singles oder Paare, die modernes Wohnen mit Grünblick und guter Anbindung genießen möchten.
Die Wohnung wird ohne Möbeln vergeben.
Wir weisen darauf hin, dass zwischen dem Vermittler und dem zu vermittelnden Dritten ein familiäres oder wirtschaftliches Naheverhältnis besteht.
Der Vermittler ist als Doppelmakler tätig.
Infrastruktur / Entfernungen
Gesundheit
Arzt <1.000m
Apotheke <1.250m
Klinik <1.250m
Krankenhaus <1.250m
Kinder & Schulen
Schule <1.000m
Kindergarten <250m
Universität <1.500m
Höhere Schule <2.000m
Nahversorgung
Supermarkt <500m
Bäckerei <1.000m
Einkaufszentrum <1.750m
Sonstige
Geldautomat <1.250m
Bank <1.500m
Post <1.000m
Polizei <1.250m
Verkehr
Bus <250m
U-Bahn <1.500m
Straßenbahn <1.250m
Bahnhof <1.000m
Autobahnanschluss <1.750m
Angaben Entfernung Luftlinie / Quelle: OpenStreetMap
Doppeltätigkeit/Naheverhältnis
Wir weisen Sie höflich darauf hin, dass wir kraft bestehenden Geschäftsgebrauchs als Doppelmakler tätig sind. Weiters möchten wir Sie höflich auf bestehende wirtschaftliche und familiäre Naheverhältnisse hinweisen. Ein bestehendes wirtschaftliches Naheverhältnis ergibt sich aus regelmäßiger geschäftlicher Verbindung.
Widerrufsbelehrung und Rücktrittsrechte bei Fernabsatz- und Außergeschäftsraum-Verträgen
Der Interessent wird informiert, dass für einen Verbraucher bei Abschluss des Maklervertrags außerhalb der Geschäftsräume des Maklers oder ausschließlich über Fernabsatz gem. § 11 FAGG ein Rücktrittsrecht von dieser Vereinbarung binnen 14 Tagen besteht. Die Rücktrittsfrist beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Die Abgabe der Widerrufserklärung kann unter Verwendung des beigestellten Widerrufsformulars erfolgen, ist aber an keine Form gebunden.
Wenn der Makler vor Ablauf dieser vierzehntägigen Rücktrittsfrist vorzeitig tätig werden soll (zB Übermittlung von Detailinformationen, Vereinbarung eines Besichtigungstermins), bedarf es einer ausdrücklichen Aufforderung durch den Interessenten, der damit – bei vollständiger Vertragserfüllung innerhalb dieser Frist – sein Rücktrittsrecht verliert.
Als vollständige Dienstleistungserbringung des Immobilienmaklers genügt aufgrund eines abweichenden Geschäftsgebrauchs die Namhaftmachung der Geschäftsgelegenheit, insbesondere sofern vom Interessenten keine weiteren Tätigkeiten des Maklers gewünscht oder ermöglicht werden. In diesem Fall kann der Maklervertrag nicht mehr widerrufen werden und ist Grundlage eines Provisionsanspruches, wenn es in der Folge zum Abschluss eines Rechtsgeschäftes über eine vom Immobilienmakler namhaft gemachte Geschäftsgelegenheit kommt.
Im Fall eines Rücktritts nach § 11 FAGG verpflichtet sich der Verbraucher, von den gewonnenen Informationen keinen Gebrauch zu machen.