Diese charmante und gut beleuchtete Wohnung befindet sich im 2. Obergeschoss und verfügt über einen Aufzug für zusätzlichen Komfort. Mit ihrer angenehmen Helligkeit und der Möblierung bietet diese Wohnung ein wunderbares Zuhause in einer erstklassigen Lage. Die Wohnung liegt in einem lebendigen Viertel und bietet gleichzeitig Ruhe und Gemütlichkeit. Ein perfekter Ort, um das Beste aus dem Stadtleben und erholsamen Rückzugsmöglichkeiten zu genießen. Zusätzlich zu den Vorzügen dieser großartigen Wohnung möchten wir betonen, dass Sie hier von einer Fülle an Einkaufsmöglichkeiten in fußläufiger Entfernung profitieren können! Die zentrale Lage dieser Wohnung ermöglicht es Ihnen, alltägliche Besorgungen stressfrei zu erledigen. Von Lebensmitteln bis hin zu speziellen Geschenken finden Sie hier alles direkt um die Ecke. Diese Hervorhebung der lokalen Einkaufsmöglichkeiten kann potenzielle Mieter ansprechen, die nach Bequemlichkeit und Vielfalt in ihrer Wohngegend suchen. Nur einen kurzen Spaziergang von dieser bezaubernden Wohnung entfernt liegt das wunderschöne Wienerberg Erholungsgebiet, ein wahres Juwel für Naturliebhaber und Freizeitaktivitäten. Die unmittelbare Nähe zu diesem Erholungsgebiet ermöglicht es Ihnen, dem hektischen Stadtleben zu entfliehen und die Natur in vollen Zügen zu genießen. Ein Ort, um Energie zu tanken, zu entspannen und die Schönheit der Natur zu erleben - alles in Ihrer Nähe! Diese Ergänzung betont die Vorteile der Wohnung, insbesondere für Menschen, die Natur und Outdoor-Aktivitäten schätzen und die Möglichkeit zu erholsamen Ausflügen in unmittelbarer Nähe suchen.
Zusätzlich zur Miete werden die Warmwasser- und Heizkosten in Höhe von 123,20€ inkl. USt. eingezogen.
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Der Immobilienmakler erklärt, dass er – entgegen dem in der Immobilienwirtschaft üblichen Geschäftsgebrauch des Doppelmaklers – einseitig nur für den Vermieter tätig ist.
Infrastruktur / Entfernungen
Gesundheit
Arzt <250m
Apotheke <250m
Klinik <500m
Krankenhaus <500m
Kinder & Schulen
Schule <250m
Kindergarten <500m
Universität <1.750m
Höhere Schule <1.250m
Nahversorgung
Supermarkt <250m
Bäckerei <750m
Einkaufszentrum <2.000m
Sonstige
Geldautomat <750m
Bank <750m
Post <750m
Polizei <750m
Verkehr
Bus <250m
U-Bahn <250m
Straßenbahn <250m
Bahnhof <750m
Autobahnanschluss <2.500m
Angaben Entfernung Luftlinie / Quelle: OpenStreetMap
Doppeltätigkeit/Naheverhältnis
Wir weisen Sie höflich darauf hin, dass wir kraft bestehenden Geschäftsgebrauchs als Doppelmakler tätig sind. Weiters möchten wir Sie höflich auf bestehende wirtschaftliche und familiäre Naheverhältnisse hinweisen. Ein bestehendes wirtschaftliches Naheverhältnis ergibt sich aus regelmäßiger geschäftlicher Verbindung.
Widerrufsbelehrung und Rücktrittsrechte bei Fernabsatz- und Außergeschäftsraum-Verträgen
Der Interessent wird informiert, dass für einen Verbraucher bei Abschluss des Maklervertrags außerhalb der Geschäftsräume des Maklers oder ausschließlich über Fernabsatz gem. § 11 FAGG ein Rücktrittsrecht von dieser Vereinbarung binnen 14 Tagen besteht. Die Rücktrittsfrist beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Die Abgabe der Widerrufserklärung kann unter Verwendung des beigestellten Widerrufsformulars erfolgen, ist aber an keine Form gebunden.
Wenn der Makler vor Ablauf dieser vierzehntägigen Rücktrittsfrist vorzeitig tätig werden soll (zB Übermittlung von Detailinformationen, Vereinbarung eines Besichtigungstermins), bedarf es einer ausdrücklichen Aufforderung durch den Interessenten, der damit – bei vollständiger Vertragserfüllung innerhalb dieser Frist – sein Rücktrittsrecht verliert.
Als vollständige Dienstleistungserbringung des Immobilienmaklers genügt aufgrund eines abweichenden Geschäftsgebrauchs die Namhaftmachung der Geschäftsgelegenheit, insbesondere sofern vom Interessenten keine weiteren Tätigkeiten des Maklers gewünscht oder ermöglicht werden. In diesem Fall kann der Maklervertrag nicht mehr widerrufen werden und ist Grundlage eines Provisionsanspruches, wenn es in der Folge zum Abschluss eines Rechtsgeschäftes über eine vom Immobilienmakler namhaft gemachte Geschäftsgelegenheit kommt.
Im Fall eines Rücktritts nach § 11 FAGG verpflichtet sich der Verbraucher, von den gewonnenen Informationen keinen Gebrauch zu machen.