Die unbefristete Hauptmietwohnung liegt im 2. Stock in in sehr guter Lage im 10. Bezirk bei der Davidgasse unweit der Quellenstraße mit sehr guter Infrastruktur. Sie besteht aus
Die beiden Zimmer sind getrennt voneinander begehbar (1 Zimmer durch die Küche, 1 Zimmer durch das Vorzimmer).
Der eigene Küchenraum bietet genügend Platz für eine moderne Küchenausstattung. Alle Räume sind sehr hell. Das Badezimmer ist mit Dusche, Waschbecken und Waschmaschinenanschluss ausgestattet.
Nahversorger sind allesamt auf der nahe gelegenen Quellenstraße und am Reumannplatz zu erreichen. Die Verkehrsanbindung wird durch die Linie 6 mit Verbindung zur U 3 gewährleistet.
Für den Abschuss eines Mietvertrages ist die Vorlage folgender Unterlagen notwendig:
Für weitere Informationen steht Ihnen das Team der DECUS Immobilien GmbH unter Anbieter kontaktieren und Anbieter kontaktieren, Anbieter kontaktieren , Anbieter kontaktieren gerne zur Verfügung.
DECUS Immobilien GmbH – Wir beleben Räume
Besichtigungen ist nach wie vor unverbindlich und kostenlos!
Dieses Objekt wird Ihnen unverbindlich und freibleibend angeboten. Oben angeführte Angaben basieren auf Informationen und Unterlagen des Eigentümers und sind unsererseits ohne Gewähr.
Nähere Informationen sowie unsere AGBs und Nebenkostenübersichtsblatt finden Sie auf unserer Homepage www.decus.at unter "Immobilien" - "Rechtliches zum FAGG" sowie im Anhang der zugesendeten Objekt-Exposés!
Wir weisen darauf hin, dass zwischen dem Vermittler und dem zu vermittelnden Dritten ein familiäres oder wirtschaftliches Naheverhältnis besteht.
Der Immobilienmakler erklärt, dass er – entgegen dem in der Immobilienwirtschaft üblichen Geschäftsgebrauch des Doppelmaklers – einseitig nur für den Vermieter tätig ist.
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Für weitere Informationen und Besichtigungen steht Ihnen gerne Frau Friederike Limbach unter der Mobilnummer Anbieter kontaktieren und per E-Mail unter Anbieter kontaktieren persönlich zur Verfügung.
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Wichtige Informationen
Bitte beachten Sie, dass per 13.06.2014 eine neue Richtlinie für Fernabsatz- und Auswärtsgeschäfte in Kraft getreten ist.
Ab 1.4.2024 entfallen die Grundbuchs- und Pfandrechtseintragungsgebühren vorübergehend für Eigenheime bis zu einer Bemessungsgrundlage von EUR 500.000,-. Voraussetzung ist das dringende Wohnbedürfnis, ausgenommen davon sind vererbte oder geschenkte Immobilien. Die Befreiung ist jedoch für den Einzelfall zu prüfen, DECUS Immobilien übernimmt hierzu keine Haftung.
Ab 01.07.2023 gilt das Erstauftraggeber-Prinzip bei Wohnungsmietverträgen, ausgenommen davon sind Dienst-/Natural-/Werkswohnungen. Wir dürfen gem. § 17 Maklergesetz darauf hinweisen, dass wir auf die Doppelmaklertätigkeit gem. § 5 Maklergesetz bei Wohnungsmietverträgen verzichten und nur noch einseitig tätig sind (bei den restlichen Vermittlungsarten nicht) und ein wirtschaftliches Naheverhältnis zu unseren Auftraggebern besteht.
Im Falle eines Abschlusses mit Ihnen oder einem von Ihnen namhaft gemachten Dritten bzw. bei beidseitiger Willensübereinstimmung beträgt unser Honorar (lt. Honorarverordnung für Immobilienmakler) 2 Bruttomonatsmieten (BMM) bei Dienst-/Natural-/Werkwohnungen sowie Suchaufträgen, 3 BMM bei Gewerbe-, PKW- und Lagermietverträgen sowie bei Kaufobjekten 3 % des Kaufpreises, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Dieses Objekt wird Ihnen unverbindlich und freibleibend angeboten. Oben angeführte Angaben basieren auf Informationen und Unterlagen des Eigentümers und sind unsererseits ohne Gewähr.
Nähere Informationen sowie unsere AGBs und die Nebenkostenübersichtsblatt finden Sie auf unserer Homepage www.decus.at unter "Service" - "Rechtliches zum FAGG" sowie im Anhang der zugesendeten Objekt-Exposés!