Die Österreichische Bundesforste AG vergibt in der Fuschlseeregion, in der Gemeinde Faistenau ein Baurechtsgrundstück welches für eine Wohnbaunutzung bestens geeignet ist.
Das rund 700 m² große Grundstück befindet in leichter Hanglage direkt an der Lidaunstraße im Ortsteil Lidaun, leicht erhöht mit Blick über Faistenau. Die Erschließung ist durch die südlich vorbeiführende Lidaunstraße vorgesehen. Der Bauplatz ist als "Lücke im Grünland" im Flächenwidmungsplan ausgewiesen. Für den ggst. Bereich liegt eine Bauplatzerklärung vor, wodurch die baurechtlichen Vorgaben für den Planungsbereich definiert sind.
Die entsprechenden Infrastrukturversorgungsleitungen (Kanal, Wasser, Strom) sind vorhanden.
Der angegebene Baurechtszins (jährlich) stellt ein Mindestanbot dar. Neben einem jährlichen Baurechtszins fallen Nebenkosten im Zuge des Vertragsabschlusses an. Zudem sind entsprechende Sicherheiten zu erbringen. Eine verpflichtende Kaution in der Höhe des zweifachen Jahresbauzinses ist langfristig zu hinterlegen. Die Vertragserrichtung und Durchführung erfolgt auf Kosten des Erwerbers bei dem von der ÖBf AG namhaft gemachten Notar.
Für Gebote steht ein Formblatt zur Verfügung.
Die Anbotsfrist endet am Donnerstag, 11.09.2025, 12:00 Uhr.
Die Laufzeit des Baurechtsvertrages beträgt grundsätzlich 99 Jahre.
Das Baurecht ist grundbücherlich belastbar, veräußerbar und kann auch vererbt werden.
Für weitere Fragen steht Ihnen Christina Malzer unter
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Hinweis:
Die Österreichische Bundesforste AG behaltet sich vor, den Vergabeprozess und das Bieterverfahren jederzeit und einseitig - unter Beachtung des Gleichheits- und Transparenzgebotes - zu verändern bzw. zu unterbrechen oder zu beenden. Interessenten, die am Erwerb des Baurechts interessiert sind, werden eingeladen am Bieterverfahren teilzunehmen. Die Österreichische Bundesforste AG leistet keine Gewähr für die Vollständigkeit oder Richtigkeit der bereitgestellten Unterlagen, und haften gegenüber dem Interessenten nicht für allfällige im Zusammenhang mit der Untersuchung der Liegenschaft entstehenden Kosten oder Gebühren, auch dann nicht, wenn sich die Österreichische Bundesforste AG entscheiden sollten, den Vergabeprozess zu ändern, zu unterbrechen oder vorzeitig abzubrechen. Bei mehreren Angeboten behält sich die ÖBf AG die Möglichkeit eines Nachbesserungsverfahrens vor.
Das Rechtsgeschäft bedarf grundsätzlich der Genehmigung durch den Aufsichtsrat der ÖBf AG und wird nur vorbehaltlich der Zustimmung der bundesforstlichen Gremien vergeben.
Provisionsfrei direkt vom Eigentümer!
Angaben gemäß gesetzlichem Erfordernis:
Miete € 6500
Umsatzsteuer € 0
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Gesamtbetrag € 6500