LAGE:
Zentral am Attersee
BESCHREIBUNG:
Klimatisierte und mit Fußbodenheizung ausgestattete ca. 63 m² große Wohnung mit franz. Fenster im ersten Stock mit Lift im Neubau.
Eingangsbereich, Wohnzimmer mit modern eingerichteter Küche zum Wohnbereich, ein Schlafzimmer, Abstellraum, sep. WC mit Handwaschbecken, Bad mit verbautem Waschtisch inkl. Spiegel, Badewanne mit Duschabtrennung, Handtuchtrockner.
Fußböden: Parkett und keramische Fließen.
Sonnenschutz: elektrisch betriebener außen installierter Sonnenschutz.
Anschlüsse: Kabel-TV/Telefon/Internet. Haussprechanlage mit Sprech-und Öffnungsteil.
Kücheneinrichtung: Einbauküche inkl. Oberschränke in zeitlos elegantem Design. Einbauherd, Ceranfeld, Einbaukühl/ Gefrierkombination, Einbaugeschirrspüler, Dunstabzug, Spüle mit Abtropftasse inkl. Einhandmischer / Schwenkauslauf.
1 Abstellraum im Erdgeschoß, 1 KFZ-Abstellplatz im Freien.
Heizung und Warmwasser wird über einen Wärmemengenzähler abgerechnet.
Der Heizwärmebedarf des Hauses fällt laut Energieausweis in die Klasse: A und liegt bei 35,8 kWh/m²a.
Die Wohnung ist ab 1.9.2025 verfügbar!
MONATLICHE MIETE
€ 655,19.-
BETRIEBSKOSTEN
€ 175,69.-
HEIZKOSTEN
€88,07.-
KAUTION:
€ 3.000.--
VERTRAGSDAUER:
Unbefristet.
DETAILUNTERLAGEN:
Bei Interesse übermitteln wir Ihnen gerne die Pläne und Detailinformationen der Liegenschaft bzw. laden Sie jederzeit gerne zu einer Besichtigung ein. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aufgrund der Nachweispflicht gegenüber dem Eigentümer nur Anfragen mit vollständigen Kontaktdaten beantworten können. Informationsmaterial und Terminvereinbarung bei Herrn Hermann Langanger unter der Telefonnummer Anbieter kontaktieren.
Unverbindliche Unterlage. Die angegebenen Informationen sind nach bestem Wissen erstellt, Druck- bzw. Redaktionsfehler oder Irrtümer vorbehalten. Für Angaben, Auskünfte und Flächen, die uns von Eigentümerseite bzw. Dritten zur Verfügung gestellt wurden, können wir keine Haftung übernehmen.
Mit der Einführung des sogenannten »Bestellerprinzips« bei der Vermittlung von Mietwohnungen geht der Gesetzgeber ab 01.07.2023 davon aus, dass der Immobilienmakler in der Regel nur mit dem Erstauftraggeber eine Provision vereinbaren kann. Wenn der Immobilienmakler zunächst vom Vermieter oder von einem von diesem dazu Berechtigten beauftragt wird, kann er nur mit diesem eine Provision vereinbaren. Gleichzeitig wird der Makler im Regelfall auf seine Doppelmaklertätigkeit gemäß § 5 MaklerG verzichten und vielmehr ausdrücklich gemäß § 17 MaklerG erklären, dass er einseitig nur für den Vermieter tätig wird, nicht für den Mieter.
Der Immobilienmakler erklärt, dass er – entgegen dem in der Immobilienwirtschaft üblichen Geschäftsgebrauch des Doppelmaklers – einseitig nur für den Vermieter tätig ist.
Infrastruktur / Entfernungen
Gesundheit
Arzt <500m
Apotheke <500m
Klinik <10.000m
Krankenhaus <7.000m
Kinder & Schulen
Schule <500m
Kindergarten <1.000m
Höhere Schule <7.500m
Nahversorgung
Supermarkt <500m
Bäckerei <1.000m
Einkaufszentrum <8.500m
Sonstige
Bank <500m
Geldautomat <500m
Polizei <500m
Post <500m
Verkehr
Bus <500m
Bahnhof <500m
Autobahnanschluss <1.000m
Angaben Entfernung Luftlinie / Quelle: OpenStreetMap