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  • Provisionsfrei
  • Parkplatz
  • Terrasse
  • Video Live-Besichtigung

Erstbezug: 3 Zimmer Terrassenwohnung in ruhiger Lage

1.300
 
63 m²3 ZimmerTerrasse 9 m²
Etage2
Befristung63 Monate
Kaution-
BeFirst Immobilien GmbHFrau Barbara Preis
1140 Wien

Laufende Kosten

Monatliche Kosten1.300 €
Preis pro m²20,48 €
Kalkuliert von ImmoScout24
Gesamtbelastung Netto1.201,8 €
USt. Gesamtbelastung98,2 €
Miete982 €
Betriebskosten219,8 €

Einmalige Kosten

Provision: Gemäß Erstauftraggeberprinzip bezahlt der Abgeber die Provision.
ImmoScout24 Tipp: Seit dem 01.07.2023 gilt das Bestellerprinzip. Die Vermittlung von Wohnungen und Häusern zur Miete über Inserate ist seitdem für Suchende provisionsfrei.

Hallo neues Zuhause!

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Merkmale

Verfügbar ab September 2025
befristet auf 63 Monate
Wohnung
Baujahr 2025, Neubau, Erstbezug, Massivbauweise, Dielen, Parkett, Fliesen, 2. Etage
Wohnfläche 63,49 m²
1 Terrasse 8,92 m² nordseitig
nordseitig
3 Zimmer
1 Badezimmer, 1 Toilette
Garage
1 Parkplatz, 1 Parkmöglichkeit

Ausstattung

Offene Küche, Dusche
Barrierefrei, Personenaufzug

Heizung

Fußbodenheizung

Beschreibung

In ruhiger, beschaulicher Lage nahe der Linzerstraße gelegen, bietet diese zauberhafte 3 Zimmer Terrassenwohnung besondere Lebensqualität. Neben der sehr guten Raumaufteilung und einer schönen Außenfläche mit rd. 9m2 zählen weiters Vollholzeichenböden, Klimageräte im Wohn- wie auch in beiden Schlafräumen und schönes Feinsteinzeug zu den Vorzügen. Die Fußbodenheizung und Kühlung durch Geothermie (Erdwärme) setzt auf Nachhaltigkeit. Elektrische Sprossenheizkörper in den Bädern sorgen zusätzlich zur Fußbodenheizung für wohlige Wärme. Alle Fenster verfügen über 3-fach Verglasung und elektrische Außenrollläden. Eine Sicherheitstüre gibt zusätzlich ein gutes Gefühl.

Die Wohnung ist ab Oktober 2025 mit Küche (wie dargestellt) ausgestattet und bezugsfertig.

Im Mietpreis ist ein Parkplatz in der Garage inkludiert.

Sehr gute Raumaufteilung:

  • offene Wohnküche 26 m2
  • Schlafzimmer 13,34 m2
  • Kinder-/Arbeitszimmer 10,78 m2
  • AR 1,64 m2
  • Bad 4,55 m2
  • WC 2,15 m2
  • Vorzimmer 9,81 m2
  • Terrasse 8,92 m2

Innerhalb von 10 Gehminuten gelangt man zur U4-Station Hütteldorf und damit zum Bahnhof Hütteldorf. Ebenso befindet sich die Straßenbahnlinie 49 wenige Minuten entfernt. Neben zahlreichen Nahversorgern, Bildungs- und Gesundheitseinrichtungen und einem vielfältigen Gastronomieangebot ist auch das Auhofcenter sowohl im Individual- wie auch im öffentlichen Verkehr rasch erreichbar.

Generell bietet die Umgebung mit seinem besonderen Charme und der ausgezeichneten Lage exzellente Lebensbedingungen.

Für weitere Fragen steht ich Ihnen sehr gerne telefonisch unter Anbieter kontaktieren oder per Email an Anbieter kontaktieren zur Verfügung.

Hinweis gemäß Energieausweisvorlagegesetz: Ein Energieausweis wurde vom Eigentümer bzw. Verkäufer, nach unserer Aufklärung über die generell geltende Vorlagepflicht, sowie Aufforderung zu seiner Erstellung noch nicht vorgelegt. Daher gilt zumindest eine dem Alter und der Art des Gebäudes entsprechende Gesamtenergieeffizienz als vereinbart. Wir übernehmen keinerlei Gewähr oder Haftung für die tatsächliche Energieeffizienz der angebotenen Immobilie.

Der Immobilienmakler erklärt, dass er – entgegen dem in der Immobilienwirtschaft üblichen Geschäftsgebrauch des Doppelmaklers – einseitig nur für den Vermieter tätig ist.


Infrastruktur / Entfernungen

Gesundheit
Arzt <500m
Apotheke <500m
Klinik <2.000m
Krankenhaus <1.000m

Kinder & Schulen
Schule <500m
Kindergarten <1.000m
Universität <2.000m
Höhere Schule <4.000m

Nahversorgung
Supermarkt <500m
Bäckerei <1.000m
Einkaufszentrum <3.500m

Sonstige
Geldautomat <500m
Bank <500m
Post <1.000m
Polizei <1.000m

Verkehr
Bus <500m
Straßenbahn <500m
U-Bahn <1.000m
Bahnhof <1.000m
Autobahnanschluss <4.000m

Angaben Entfernung Luftlinie / Quelle: OpenStreetMap


Das Anbot ist freibleibend und unverbindlich. Alle Angaben zu dem angebotenen Objekt erfolgen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Immobilienmaklers aufgrund der Angaben des Verkäufers (Vermieters) oder von Dritten ohne Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit. Durch die Anfrage zu einem Objekt und den Verzicht auf bzw. die Nichtausübung des Rücktrittsrechtes gemäß dem Fern- und Auswärtsgeschäftegesetz (FAGG) kommt zwischen dem anfragenden Interessenten (im Folgenden „Auftraggeber“) und BeFirst Immobilien ein Maklervertrag zustande. Im Falle eines Abschlusses mit dem Auftraggeber oder einem von diesem namhaft gemachten Dritten entsteht ein Honoraranspruch der BeFirst Immobilien gegenüber in Höhe von 3% des Kaufpreises (inkl. Lasten bzw. der vom Käufer zu erbringenden Gegenleistung für den abgewickelten Vermögenswert bzw. für die Gesellschaft, welche die Immobilie besitzt zzgl. 20 % USt. und ist mit Unterfertigung des Kaufvertrages fällig. Bei Vermietungen beträgt das Vermittlungshonorar 2 Bruttomonatsmieten (bei mehr als auf 3 Jahre befristeten oder unbefristeten Mietverträgen über Wohnungen) bzw. 1 Bruttomonatsmietzins (bei bis zu 3 Jahre befristeten Mietverträgen über Wohnungen) zzgl. 20% USt. Festgehalten wird ferner, dass für die BeFirst Immobilien (im Folgenden „Makler“) ein Provisionsanspruch in dieser Höhe dem Auftraggeber gegenüber auch dann entsteht, wenn gemäß § 15 (1) MaklerG Zif. 1 das im Maklervertrag bezeichnete Geschäft wider Treu und Glauben nur deshalb nicht zustande kommt, weil der Auftraggeber entgegen dem bisherigen Verhandlungsverlauf einen für das Zustandekommen des Geschäfts erforderlichen Rechtsakt ohne beachtenswerten Grund unterlassen; oder Zif. 2 mit dem vermittelten Dritten ein anderes als ein zweckgleichwertiges Geschäft zustande kommt, sofern die Vermittlung des Geschäfts in den Tätigkeitsbereich des Maklers fällt; oder Zif. 3 das im Maklervertrag bezeichnete Geschäft nicht mit dem Auftraggeber, sondern mit einer anderen Person zustande kommt, weil der Auftraggeber dieser die ihm vom Makler bekanntgegebene Möglichkeit zum Abschluss mitgeteilt hat oder das Geschäft nicht mit dem vermittelten Dritten, sondern mit einer anderen Person zustande kommt, weil der vermittelte Dritte dieser die Geschäftsgelegenheit bekanntgegeben hat; oder Zif. 4 das Geschäft nicht mit dem vermittelten Dritten zustande kommt, weil ein gesetzliches oder ein vertragliches Vorkaufs-, Wiederkaufs- oder Eintrittsrecht ausgeübt wird. Entsprechend dem bestehenden Geschäftsgebrauch ist die BeFirst Immobilien als Doppelmakler tätig, auf das mit dem Verkäufer (Vermieter) bestehende familiäre bzw. wirtschaftliche Naheverhältnis wird hingewiesen.

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