Willkommen in Ihrem neuen Zuhause im Herzen von 1030 Wien!
Diese wunderschöne und gepflegte Wohnung in der begehrten Lage des 3. Bezirks bietet Ihnen alles, was das Herz begehrt.
Mit einer großzügigen Fläche von ca. 76,5 m² und zwei lichtdurchfluteten Zimmern ist diese Immobilie aktuell ideal für Singles und Paare geeignet.
Wenn die Küche im großen Wohnzimmer integriert wird, lässt sich daraus auch eine 3-Zimmer-Wohnung gestalten.
Durch Ihr großzügiges Vorzimmer betreten Sie die Wohnung, Garderobe und Ablage sind bereits vorhanden, gleich daneben befindet sich auch ein Gäste-WC mit praktischem Handwaschbecken.
Vom Vorzimmer aus gelangen Sie in die voll ausgestattete Küche, wo die Waschmaschine integriert wurde, mit einer gemütlichen Sitzecke und einem Esstisch.
Sie gelangen vom Vorzimmer aus auch in das große Wohnzimmer (knapp26m²) mit Ausgang auf die helle Loggia (ca. 6,5m²) und Ihrem privaten Rückzugsbereich.
In den Verbindungsgang wurde ein nützlicher Abstellraum eingebaut und das Badezimmer wurde vergrößert.
Im Badezimmer erwarten Sie eine moderne Duschkabine, eine Badewanne, ein großer Waschtisch und ein zusätzliches WC, ebenso ein moderner Wand-Handtuchtrockner.
Direkt daneben ist der Zugang zum Schlafzimmer (ca. 22,5m²), wo sich bereits ein sehr großer Wandverbau befindet, in dem jede Menge Stauraum geboten wird.
In der Küche und im Schlafzimmer verfügt die Wohnung über elektrische Außenrollos, auf die Loggia wurde bereits ein Wasseranschluss gelegt.
Hard Facts:
Besondere Ausstattungsmerkmale:
Nutzen Sie diese einmalige Gelegenheit und vereinbaren Sie noch heute einen Besichtigungstermin!
Diese Wohnung könnte schon bald Ihr neues Zuhause sein – ein Ort, an dem Sie sich wohlfühlen und Ihre Träume verwirklichen können.
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!
Wir weisen darauf hin, dass zwischen dem Vermittler und dem zu vermittelnden Dritten ein familiäres oder wirtschaftliches Naheverhältnis besteht.
Der Vermittler ist als Doppelmakler tätig.
Infrastruktur / Entfernungen
Gesundheit
Arzt <500m
Apotheke <500m
Klinik <500m
Krankenhaus <500m
Kinder & Schulen
Schule <500m
Kindergarten <500m
Universität <1.000m
Höhere Schule <1.000m
Nahversorgung
Supermarkt <500m
Bäckerei <500m
Einkaufszentrum <1.000m
Sonstige
Geldautomat <500m
Bank <500m
Post <500m
Polizei <500m
Verkehr
Bus <500m
U-Bahn <500m
Straßenbahn <500m
Bahnhof <500m
Autobahnanschluss <1.000m
Angaben Entfernung Luftlinie / Quelle: OpenStreetMap
Konsumenteninformation:
Seit 13. Juni 2014 können wir Ihnen die genaue Adresse, Unterlagen und Informationen aufgrund neuer EU-Verbraucherrechte erst dann zusenden, wenn Sie auf das von uns auf Ihre Anfrage hin versandte Mail vorab durch Setzen der geforderten Haken bestätigen, dass Sie unser sofortiges Tätigwerden wünschen und über Ihre Rücktrittsrechte aufgeklärt wurden, und es wird auf die Verpflichtung der Zahlung unserer Provision NUR BEI ABSCHLUSS DES IMMOBILIENGESCHÄFTS (= Kaufangebot vom Verkäufer angenommen) hingewiesen. Wir bedauern das für manche unverständliche und etwas komplizierte Procedere, dürfen aber nochmals darauf hinweisen, dass selbstverständlich unsere Leistung bis zu einem eventuellen tatsächlichen Kauf für Sie unverbindlich und kostenlos ist. Für Fragen dazu kontaktieren Sie uns gerne.
Interessenten übermitteln wir dann auf Wunsch gerne weitere, objektspezifische Unterlagen.
Bei Abschluss eines Kaufvertrages fallen zusätzliche Kosten an. Details entnehmen Sie bitte der Nebenkostenübersicht. Im Falle eines Abschlusses mit Ihnen oder einem von Ihnen namhaft gemachten Dritten beträgt unser Honorar (lt. Honorarverordnung für Immobilienmakler, BGBI. 262 und 297/1996) 3 % des Kaufpreises zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer, insgesamt daher 3,6%.
NEU Gebührenbefreiung beim Immobilienkauf:
Seit 1. April 2024 können Käufer: innen von Immobilien bis zu einer Bemessungsgrundlage von 500.000 Euro (pro Person) von Grundbuchseintragungsgebühren für das Eigentumsrecht und für das Pfandrecht (1,1% des Kaufpreises bzw. 1,2% des Pfandrechtswerts) befreit werden. Übersteigt die Bemessungsgrundlage 500.000 Euro, unterliegt nur der übersteigende Teil der Eintragungsgebühr. Ab einer Bemessungsgrundlage von 2 Millionen Euro entfällt jedoch die Gebührenbefreiung zur Gänze. Anträge für die Eintragung im Grundbuch müssen zwischen dem 1. Juli 2024 und dem 30. Juni 2026 gestellt werden. Die Befreiung erfordert sowohl die Anmeldung des Hauptwohnsitzes in der erworbenen Immobilie als auch die Aufgabe der Wohnrechte an der bisherigen Wohnung. Bei kreditfinanzierten Käufen muss mehr als 90 % des Kredits für den Erwerb oder die Sanierung der Immobilie verwendet werden. Das erworbene Eigenheim muss für fünf Jahre bezogen werden; wird es vorher verkauft oder als Hauptwohnsitz aufgegeben, wird die Gebühr nacherhoben.
Datenschutzinformation für Interessenten und Kunden:
Die seit 25. Mai 2018 in Kraft getretene Datenschutzgrundverordnung dient zur Wahrung Ihrer Privatsphäre, welche für uns einen besonders hohen Stellenwert einnimmt. Der Schutz von personenbezogenen Daten ist uns wichtig und auch gesetzlich gefordert. Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt nach den datenschutzrechtlichen Bestimmungen - siehe auch unsere Webseite www.kokron-immobilien.at.
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