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    Tiefgaragenstellplätze in der Grundsteingasse 41

    115
     
    oreaorea home
    Grundsteingasse, 1160 Wien
    Brunnenmarkt, Yppenplatz

    Laufende Kosten

    Monatliche Kosten115 €
    Gesamtbelastung Netto95,84 €
    USt. Gesamtbelastung19,16 €
    Miete66,72 €
    USt. Miete13,34 €
    Betriebskosten29,12 €
    USt. Betriebskosten5,82 €

    Einmalige Kosten

    Kaution150 €

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    Online seit120Gesehen80Kontaktiert40Gemerkt63
    Plus locked

    Merkmale

    Verfügbar ab sofort
    unbefristet
    Parkhaus
    Baujahr 2001, Neubau, Neuwertig, 2. Untergeschoß

    Beschreibung

    • Tiefgaragenstellplätze im 16. Bezirk mit optimaler Verkehrsanbindung
    - Ebene Stellplätze: 115 € monatlich  
    - Bearbeitungsgebühr: 270 €
    - Kaution: 150 €


    Infrastruktur / Entfernungen

    Gesundheit
    Arzt <250m
    Apotheke <500m
    Klinik <750m
    Krankenhaus <1.250m

    Kinder & Schulen
    Schule <250m
    Kindergarten <250m
    Universität <1.250m
    Höhere Schule <1.000m

    Nahversorgung
    Supermarkt <250m
    Bäckerei <250m
    Einkaufszentrum <750m

    Sonstige
    Geldautomat <250m
    Bank <250m
    Post <500m
    Polizei <250m

    Verkehr
    Bus <250m
    U-Bahn <500m
    Straßenbahn <250m
    Bahnhof <500m
    Autobahnanschluss <4.000m

    Angaben Entfernung Luftlinie / Quelle: OpenStreetMap


    Doppeltätigkeit/Naheverhältnis
    Wir weisen Sie höflich darauf hin, dass wir kraft bestehenden Geschäftsgebrauchs als Doppelmakler tätig sind. Weiters möchten wir Sie höflich auf bestehende wirtschaftliche und familiäre Naheverhältnisse hinweisen. Ein bestehendes wirtschaftliches Naheverhältnis ergibt sich aus regelmäßiger geschäftlicher Verbindung.

    Widerrufsbelehrung und Rücktrittsrechte bei Fernabsatz- und Außergeschäftsraum-Verträgen
    Der Interessent wird informiert, dass für einen Verbraucher bei Abschluss des Maklervertrags außerhalb der Geschäftsräume des Maklers oder ausschließlich über Fernabsatz gem. § 11 FAGG ein Rücktrittsrecht von dieser Vereinbarung binnen 14 Tagen besteht. Die Rücktrittsfrist beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Die Abgabe der Widerrufserklärung kann unter Verwendung des beigestellten Widerrufsformulars erfolgen, ist aber an keine Form gebunden.
    Wenn der Makler vor Ablauf dieser vierzehntägigen Rücktrittsfrist vorzeitig tätig werden soll (zB Übermittlung von Detailinformationen, Vereinbarung eines Besichtigungstermins), bedarf es einer ausdrücklichen Aufforderung durch den Interessenten, der damit – bei vollständiger Vertragserfüllung innerhalb dieser Frist – sein Rücktrittsrecht verliert. 
    Als vollständige Dienstleistungserbringung des Immobilienmaklers genügt aufgrund eines abweichenden Geschäftsgebrauchs die Namhaftmachung der Geschäftsgelegenheit, insbesondere sofern vom Interessenten keine weiteren Tätigkeiten des Maklers gewünscht oder ermöglicht werden. In diesem Fall kann der Maklervertrag nicht mehr widerrufen werden und ist Grundlage eines Provisionsanspruches, wenn es in der Folge zum Abschluss eines Rechtsgeschäftes über eine vom Immobilienmakler namhaft gemachte Geschäftsgelegenheit kommt. 
    Im Fall eines Rücktritts nach § 11 FAGG verpflichtet sich der Verbraucher, von den gewonnenen Informationen keinen Gebrauch zu machen.

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