In einer der besten Lagen Innsbrucks – direkt in der Maria-Theresien-Straße – gelangt eine exklusive Büroräumlichkeit im 2. Obergeschoss des geschichtsträchtigen Palais Lodron zur Vermietung. Das prachtvolle Gebäude zählt zu den architektonischen Juwelen der Innenstadt und vereint historischen Charme mit modernen Anforderungen an ein zeitgemäßes Arbeitsumfeld.
Die rund 208 m² große Einheit ist über ein elegantes Treppenhaus sowie über einen Personenlift (Halbstock) bequem erreichbar und bietet Raum für 6 bis 10 Arbeitsplätze. Großzügige Büroflächen, klassische Fensteröffnungen und ein durchdachter Grundriss schaffen eine angenehme und repräsentative Arbeitsatmosphäre.
Eine moderne Einbauküche ist bereits vorhanden und fügt sich stilvoll in das Gesamtbild ein. Die ca. 6m² große Loggia wird erneuert und die Büros werden mit einer Klimaanlage ausgestattet, um auch an heißen Tagen ein angenehmes Raumklima zu gewährleisten. Individuelle Anpassungen sind in Absprache mit dem Eigentümer möglich, wodurch sich die Fläche optimal an Ihre Bedürfnisse anpassen lässt.
Eckdaten im Überblick:
• Nutzfläche: ca. 208 m² • Lage: 2. Obergeschoss (Liftzugang – Halbstock) • 6–10 Arbeitsplätze möglich • Einbauküche vorhanden • Loggia wird erneuert • Klimaanlage wird eingebaut • Individuelle Gestaltung nach Rücksprache • Bezugsbereit: ab sofort
Nutzen Sie diese einmalige Gelegenheit, Ihren Unternehmensstandort in einem der prestigeträchtigsten Gebäude Innsbrucks zu etablieren – mit urbaner Infrastruktur, repräsentativem Umfeld und flexiblem Raumkonzept.
Für weitere Informationen oder zur Vereinbarung eines Besichtigungstermins stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung – wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!
Tipp: Weitere verfügbare Objekte finden Sie auf unserer Website unter www.hofmeister-immo.at
Alle Angaben und Unterlagen basieren auf Informationen, die uns vom Eigentümer sowie von Dritten zur Verfügung gestellt wurden und sind ohne Gewähr.
Sonstiges:
Als Immobilienmakler weisen wir auf ein wirtschaftliches Naheverhältnis zu den Eigentümern hin.
Im Hinblick auf die Vorlagepflicht eines aktuellen Energieausweises geben wir bekannt, dass wir die Hausverwaltung bereits um eine Zurverfügungstellung ersucht haben.