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Holzackergasse 28, 6900 Bregenz
Laufende Kosten
Monatliche Kosten729 €
Preis pro m²19,7 €
Kalkuliert von ImmoScout24
Einmalige Kosten
Kaution: 3 BMM
Hallo neues Zuhause!
Kenne deine Chance mit Plus
Online seit120Gesehen80Kontaktiert40Gemerkt63
Merkmale
Verfügbar ab 2025-09-01
Etagenwohnung
Baujahr 1977
Wohnfläche 37 m²
1 Balkon
1,5 Zimmer
1 Badezimmer
1 Tiefgaragenplatz
1 Parkmöglichkeit
Heizung
Zentralheizung, Gas
Beschreibung
Tolle teilmöblierte 1,5-Zimmerwohnung mit Balkon in Bregenz
Die Anlage befindet sich in der Holzackergasse, wurde 1977 erbaut und befindet sich auf einer Liegenschaft mit insgesamt 5 Baukörpern. Diese Liegenschaft befindet sich im schönen Bregenz. Sie profitieren von einer angenehmen Wohngegend, in wenigen Minuten erreichen Sie die Bregenzer Innenstadt. Alle Bedürfnisse für den täglich Bedarf sind in unmittelbarer Nähe.
Das Top 11 liegt im 3. Obergeschoss und ist bequem über einen Lift erreichbar. Sie finden eine sympathische und kompakte Wohneinheit vor. Durch den Gang gelangen Sie in den zentralen Aufenthaltsbereich. Hier befindet sich der Wohnbereich, der Schlafbereich und der Essbereich. Vorteil des Grundrisses ist, das die Einbauküche seperat vom Schlafbereich in einer Kochnische verbaut wurde. Hier finden Sie auch einen Waschmaschinenanschluss für eine kleine Maschine vor.
Das Badezimmer verfügt über ein Waschbecken mit Spiegelschrank, einem WC und einer Badewanne. Die Wohnung ist teilmöbiliert. Dazu gehören unter anderem diverse Einbauschränke, ein Esstisch mit Stühlen, sowie Schränke für das Verstauen Ihrer Dinge.
Auf dem ca. 7m² großen tollen Balkon kann der Tag gemütlich bei einem Glas Wein ausgeklungen werden. Dieser verfügt auch über eine praktische große Markise, die dem Balkon genügend Schatten spendet.
Zusätzlich steht der Wohunng ein Kellerabteil mit viel Verstauraum zur Verfügung. Ein Tiefgaragenplatz muss für € 70,- monatlich dazu gemietet werden.
Alle Angaben nach bestem Wissen. Irrtum und Zwischenvermietung vorbehalten. Dieses Expose ist eine Vorinformation, als Rechtsgrundlage gilt alleine der abgeschlossene Mietvertrag. §15 der Maklerverordnung gilt als vereinbart.