Ergänzung Kosten:
Die angeführten Kosten für Strom und Wärme entsprechen der aktuellen Nutzung der Liegenschaft und sind nicht auf eine andere Nutzung umlegbar. Die Höhe der Betriebskosten hängt daher von der Nutzung der Liegenschaft ab.
Für den Mietvertrag fällt die Mietvertragsgebühr von 1 % des Gesamtmietzinses an. Der angeführte Betrag bezieht sich auf eine Mietvertragsdauer von 60 Monaten.
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