Diese hochwertig sanierte 3 Zimmer-Wohnung in der Schillerstraße bietet modernes Wohnambiente in ruhiger, dennoch zentraler Lage. Mit einer Wohnfläche von ca. 77 m² und einem großzügigen südlich ausgerichteten Balkon mit ca. 9 m², lädt dieses Objekt sowohl Familien, Paare als auch anspruchsvolle Singles zum Einziehen und Wohlfühlen ein.
Das Gebäude stammt aus dem Jahr 1978. Die Wohnung besticht durch eine durchdachte Raumaufteilung, moderne Ausstattung und helle, lichtdurchflutete Räume. Das gepflegte Wohnhaus verfügt über einen Personenaufzug, wodurch auch ein barrierefreier Zugang zur Wohnung gewährleistet ist.
Wohnhighlights im Überblick: Wohnfläche: ca. 77 m² Schlafzimmer: 2 Badezimmer: 1 Separates WC: ja Balkonfläche: ca. 9 m² Kellerabteil: ca. 5 m² Zustand: vollständig saniert Heizungsart: Zentralheizung Befeuerung: Gas
Lage:
Die Immobilie befindet sich in gefragter Wohnlage von Lustenau, einer charmanten Marktgemeinde im Bezirk Dornbirn, Vorarlberg. Die Schillerstraße ist bekannt für ihre ruhige, dennoch verkehrsgünstige Lage. In wenigen Gehminuten erreichen Sie Nahversorger, Schulen, Kindergärten sowie öffentliche Verkehrsmittel. Auch Freizeitangebote, Restaurants und Cafés sind gut erreichbar.
Die Nähe zur Schweizer Grenze macht die Lage zudem besonders attraktiv für Grenzgänger.
Ausstattung und Besonderheiten:
Moderne Sanierung mit hochwertigen Materialien Funktionale und zugleich wohnliche Raumgestaltung Großzügiger Balkon mit ausreichend Platz für Sitzgruppe und Pflanzen Separate Toilette – ideal für Familien und Gäste Private Garage + privater Freiplatz: € 26.000,00 Gepflegte Gemeinschaftsanlagen Betriebskosten: € 390,00 monatlich
Kaufpreis
Der Kaufpreis für diese attraktive Immobilie beträgt: € 349.000 EUR Garage + Freiplatz: € 26.000 EUR
Somit Gesamtkaufpreis: 375.000 EUR
Grundrissdaten liegen vor, sind jedoch auf Anfrage. Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne und jederzeit zur Verfügung.
Am besten machen Sie sich selber ein Bild dieser wunderbaren Wohnung und melden Sie sich für einen unverbindlichen Besichtigungstermin.
Alle Angaben nach bestem Wissen. Irrtum und Zwischenvermietung vorbehalten. Dieses Expose ist eine Vorinformation, als Rechtsgrundlage gilt alleine der abgeschlossene Mietvertrag. §15 der Maklerverordnung gilt als vereinbart.