Das im Jahr 2013 fertiggestellte Gebäude besteht aus einem Kellergeschoss, einem Erdgeschoss, vier Obergeschossen und zwei Dachgeschossen.
Im Kellergeschoss befindet die Garage mit 26 KFZ-Abstellplätzen (Stapelparker). Außerdem sind der Parteienkeller und der Heizraum untergebracht. Im Erdgeschoss sind weitere 6 KFZ-Abstellplätze (Einzelstellplätze), der Müllraum, weitere Parteienkeller, ein Kinderwagen- und Fahrradabstellraum, ein Technikraum und zwei Wohnungen angeordnet. In den Obergeschossen und den Dachgeschossen sind Wohnungen bzw. Büros (straßenseitig) errichtet. Die Wohnungen in den Dachgeschossen sind als Maisonettewohnungen ausgebildet.
Das Haus ist in Massivbauweise errichtet und hat eine einfach gegliederte Vollwärmeschutz-Fassade. Den Wohnungen im 1. und 4. Obergeschoss sind teilweise Terrassen zugeordnet, die Maisonettewohnungen in den Dachgeschossen sind alle mit Terrassen ausgestattet. Die Wohnungen sind mit Parkettböden in den Wohn-/und Essräumen ausgestattet. Eine vollständig möblierte Küche mit E-Geräten komplettiert das Angebot. Den Wohnungen ist zusätzlich ein eigenes Kellerabteil zugeordnet.
Diese schöne 3-Zimmerwohnung mit Terrasse und Garten in einem sehr zentral gelegenen Gebäude im 15. Bezirk steht zum Verkauf:
• großzügiger Wohn-/Essbereich mit Zugang zum Garten
• Komplettküche inkl. E-Geräten
• 2 Schlafzimmer, Abstellraum
• Badezimmer mit Badewanne, Waschmaschinenanschluss und Toilette
• großzügiger Vorraum/Eingangsbereich mit separatem WC
Ein Stellplatz in der hauseigenen Tiefgarage ist verpflichtend anzukaufen.
Es handelt sich um Stapelparkplätze (Kaufpreis ab € 15.000,–)
Achtung: Bei den Fotos handelt es sich um Musterfotos!
Lassen auch Sie sich von dieser Neubauwohnung überzeugen und vereinbaren Sie einen unverbindlichen Beratungs- und Besichtigungstermin per E-Mail unter Anbieter kontaktieren
Wir möchten höflich darauf hinweisen, dass im Falle eines Kaufs eine ortsübliche Maklerprovision zu bezahlen ist.
Wir weisen darauf hin, dass zwischen dem Vermittler und dem zu vermittelnden Dritten ein familiäres oder wirtschaftliches Naheverhältnis besteht.
Der Vermittler ist als Doppelmakler tätig.
Infrastruktur / Entfernungen
Gesundheit
Arzt <250m
Apotheke <250m
Klinik <1.000m
Krankenhaus <1.500m
Kinder & Schulen
Schule <250m
Kindergarten <250m
Universität <500m
Höhere Schule <1.750m
Nahversorgung
Supermarkt <250m
Bäckerei <250m
Einkaufszentrum <1.000m
Sonstige
Geldautomat <250m
Bank <250m
Post <250m
Polizei <500m
Verkehr
Bus <250m
U-Bahn <750m
Straßenbahn <250m
Bahnhof <750m
Autobahnanschluss <3.750m
Angaben Entfernung Luftlinie / Quelle: OpenStreetMap
Doppeltätigkeit/Naheverhältnis
Wir weisen Sie höflich darauf hin, dass wir kraft bestehenden Geschäftsgebrauchs als Doppelmakler tätig sind. Weiters möchten wir Sie höflich auf bestehende wirtschaftliche und familiäre Naheverhältnisse hinweisen. Ein bestehendes wirtschaftliches Naheverhältnis ergibt sich aus regelmäßiger geschäftlicher Verbindung.
Widerrufsbelehrung und Rücktrittsrechte bei Fernabsatz- und Außergeschäftsraum-Verträgen
Der Interessent wird informiert, dass für einen Verbraucher bei Abschluss des Maklervertrags außerhalb der Geschäftsräume des Maklers oder ausschließlich über Fernabsatz gem. § 11 FAGG ein Rücktrittsrecht von dieser Vereinbarung binnen 14 Tagen besteht. Die Rücktrittsfrist beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Die Abgabe der Widerrufserklärung kann unter Verwendung des beigestellten Widerrufsformulars erfolgen, ist aber an keine Form gebunden.
Wenn der Makler vor Ablauf dieser vierzehntägigen Rücktrittsfrist vorzeitig tätig werden soll (zB Übermittlung von Detailinformationen, Vereinbarung eines Besichtigungstermins), bedarf es einer ausdrücklichen Aufforderung durch den Interessenten, der damit – bei vollständiger Vertragserfüllung innerhalb dieser Frist – sein Rücktrittsrecht verliert.
Als vollständige Dienstleistungserbringung des Immobilienmaklers genügt aufgrund eines abweichenden Geschäftsgebrauchs die Namhaftmachung der Geschäftsgelegenheit, insbesondere sofern vom Interessenten keine weiteren Tätigkeiten des Maklers gewünscht oder ermöglicht werden. In diesem Fall kann der Maklervertrag nicht mehr widerrufen werden und ist Grundlage eines Provisionsanspruches, wenn es in der Folge zum Abschluss eines Rechtsgeschäftes über eine vom Immobilienmakler namhaft gemachte Geschäftsgelegenheit kommt.
Im Fall eines Rücktritts nach § 11 FAGG verpflichtet sich der Verbraucher, von den gewonnenen Informationen keinen Gebrauch zu machen.