Neben zwei hellen und freundlichen Zimmern und einem hübschen Balkon besticht diese schicke Wohnung mit knapp 53 m2 vor allem durch die ruhige Lage inmitten von Penzing fußläufig nach Schönbrunn und damit Hietzing.
Die Anlage, in die sich die Wohnung einfügt, bietet jeglichen Komfort. So steht der Eigentümergemeinschaft ein eigener Fitnessraum wie auch eine Fitnesszone im Freien mit tollen Geräten, ein Gemeinschaftsraum, für Kinder ein Indoorspielraum aber ebenso Kleinkinder- und weiters ein Kinder- und Jugendspielplatz zur Verfügung.
Die Wohnung kann voll möbliert übernommen werden, oder es wird komplett leer übergeben. Je nach Wunsch der InteressentInnen.
Weiters gibt es in der angeschlossenen Garage die Möglichkeit Parkplätze zu mieten oder zu kaufen.
Eine Waschküche, Fahrrad- und Kinderwagenabstellraum gehören natürlich ebenso zum umfassenden Angebot.
Raumaufteilung:
Wohnküche: 25,72 m2
SZ: 14,53 m2
Bad mit Wanne: 5,38m2
WC. 1,83m2
Balkom: 3,75m2
In sehr guter Lage von nahe der Kennedybrücke gelegen, bietet diese Immobilie neben der ausgezeichneten Anbindung im Individual - sowie im öffentlichen Verkehr beste Bedingungen in der Mobilität. In nur wenigen Minuten gelangt man zur U-Bahn Station U4 Kennedybrücke, die Buslinie 10A, Straßenbahn 60 und 52.
Und auch das Freizeitangebot in der unmittelbaren Umgebung ist mannigfaltig. So erreicht man in wenigen Minuten den Schönbrunn aber auch auf kurzem Weg den"Lainzer Tiergarten" oder auch den Radweg entlang dem Wienfluss Richtung Wienerwald.
Generell bietet das charmante Penziger Viertel mit seinem besonderen Charme und der ausgezeichneten Lage exzellente Lebensbedingungen. So findet man hier sehr gute Bildungs- und Gesundheitseinrichtungen, Nahversorger und auch ein hervorragendes gastronomisches Angebot.
Für weitere Fragen steht Ihnen Frau Barbara Preis sehr gerne telefonisch unter Anbieter kontaktieren oder per Email an Anbieter kontaktieren zur Verfügung.
Der Vermittler ist als Doppelmakler tätig.
Infrastruktur / Entfernungen
Gesundheit
Arzt <500m
Apotheke <500m
Klinik <500m
Krankenhaus <1.500m
Kinder & Schulen
Schule <500m
Kindergarten <500m
Universität <1.000m
Höhere Schule <2.500m
Nahversorgung
Supermarkt <500m
Bäckerei <500m
Einkaufszentrum <1.500m
Sonstige
Geldautomat <500m
Bank <500m
Post <500m
Polizei <500m
Verkehr
Bus <500m
U-Bahn <500m
Straßenbahn <500m
Bahnhof <500m
Autobahnanschluss <4.000m
Angaben Entfernung Luftlinie / Quelle: OpenStreetMap
Das Anbot ist freibleibend und unverbindlich. Alle Angaben zu dem angebotenen Objekt erfolgen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Immobilienmaklers aufgrund der Angaben des Verkäufers (Vermieters) oder von Dritten ohne Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit. Durch die Anfrage zu einem Objekt und den Verzicht auf bzw. die Nichtausübung des Rücktrittsrechtes gemäß dem Fern- und Auswärtsgeschäftegesetz (FAGG) kommt zwischen dem anfragenden Interessenten (im Folgenden „Auftraggeber“) und BeFirst Immobilien ein Maklervertrag zustande. Im Falle eines Abschlusses mit dem Auftraggeber oder einem von diesem namhaft gemachten Dritten entsteht ein Honoraranspruch der BeFirst Immobilien gegenüber in Höhe von 3% des Kaufpreises (inkl. Lasten bzw. der vom Käufer zu erbringenden Gegenleistung für den abgewickelten Vermögenswert bzw. für die Gesellschaft, welche die Immobilie besitzt zzgl. 20 % USt. und ist mit Unterfertigung des Kaufvertrages fällig. Bei Vermietungen beträgt das Vermittlungshonorar 2 Bruttomonatsmieten (bei mehr als auf 3 Jahre befristeten oder unbefristeten Mietverträgen über Wohnungen) bzw. 1 Bruttomonatsmietzins (bei bis zu 3 Jahre befristeten Mietverträgen über Wohnungen) zzgl. 20% USt. Festgehalten wird ferner, dass für die BeFirst Immobilien (im Folgenden „Makler“) ein Provisionsanspruch in dieser Höhe dem Auftraggeber gegenüber auch dann entsteht, wenn gemäß § 15 (1) MaklerG Zif. 1 das im Maklervertrag bezeichnete Geschäft wider Treu und Glauben nur deshalb nicht zustande kommt, weil der Auftraggeber entgegen dem bisherigen Verhandlungsverlauf einen für das Zustandekommen des Geschäfts erforderlichen Rechtsakt ohne beachtenswerten Grund unterlassen; oder Zif. 2 mit dem vermittelten Dritten ein anderes als ein zweckgleichwertiges Geschäft zustande kommt, sofern die Vermittlung des Geschäfts in den Tätigkeitsbereich des Maklers fällt; oder Zif. 3 das im Maklervertrag bezeichnete Geschäft nicht mit dem Auftraggeber, sondern mit einer anderen Person zustande kommt, weil der Auftraggeber dieser die ihm vom Makler bekanntgegebene Möglichkeit zum Abschluss mitgeteilt hat oder das Geschäft nicht mit dem vermittelten Dritten, sondern mit einer anderen Person zustande kommt, weil der vermittelte Dritte dieser die Geschäftsgelegenheit bekanntgegeben hat; oder Zif. 4 das Geschäft nicht mit dem vermittelten Dritten zustande kommt, weil ein gesetzliches oder ein vertragliches Vorkaufs-, Wiederkaufs- oder Eintrittsrecht ausgeübt wird. Entsprechend dem bestehenden Geschäftsgebrauch ist die BeFirst Immobilien als Doppelmakler tätig, auf das mit dem Verkäufer (Vermieter) bestehende familiäre bzw. wirtschaftliche Naheverhältnis wird hingewiesen.