Die Wohnhausanlage umfasst insgesamt 64 Wohneinheiten aufgeteilt in 4 Bauabschnitte. Der 3. Bauabschnitt umfasst 10 Wohneinheiten mit Terrasse bzw. Balkon. Zu jeder Wohneinheit gibt es einen PKW-Abstellplatz.
Hell und freundlich präsentiert sich diese praktisch angelegte 3-Zimmerwohnung mit zwei Balkonen.
Die Wohnung befindet sich im Dachgeschoss des Gebäudes und besteht aus einen großzügigen Wohn- Essbereich mit Ausgang auf den Balkon und einer angrenzenden Kochnische, sowie zwei Schlafräume, einen Badezimmer mit Badewanne und Waschmaschinenanschluss, ein WC und ein Vorraum.
Ein Einstellraum mit rund 7m² sowie ein PKW-Abstellplatz sind ebenfalls vorhanden.
Der Immobilienmakler erklärt, dass er – entgegen dem in der Immobilienwirtschaft üblichen Geschäftsgebrauch des Doppelmaklers – einseitig nur für den Vermieter tätig ist.
Infrastruktur / Entfernungen
Gesundheit
Arzt <350m
Klinik <350m
Apotheke <500m
Kinder & Schulen
Schule <425m
Kindergarten <175m
Nahversorgung
Supermarkt <175m
Bäckerei <250m
Einkaufszentrum <9.900m
Sonstige
Bank <300m
Geldautomat <300m
Post <450m
Polizei <825m
Verkehr
Bus <100m
Autobahnanschluss <1.100m
Bahnhof <1.100m
Angaben Entfernung Luftlinie / Quelle: OpenStreetMap
HINWEIS: sämtliche Vorschreibungskosten können sich aufgrund von Index, Betriebskosten und Darlehensanpassungen ändern.
Förderungskriterien
Geförderte Wohnungen dürfen nur an Förderungswürdige Personen vergeben werden.
Kriterien
• österreichische Staatsbürger oder Gleichgestellte
• die dringenden Wohnbedarf haben (Nachweis über die Aufgabe des bisherigen Hauptwohnsitzes binnen 6 Monaten nach Bezug der geförderten Wohnung)
• und folgende Obergrenzen des Familieneinkommens nicht übersteigen:
Personenanzahl Jahreseinkommen
1 Person 50.000,00 Euro
2 Personen 70.000,00 Euro
Jede weitere Person 10.000,00 Euro
WOHNZUSCHUSS
Es besteht die Möglichkeit einer zusätzlichen Förderung in Form von nicht rückzahlbaren variablen Zuschüsse. Die Höhe des Wohnzuschusses richtet sich nach der Höhe des Familien-Jahreseinkommens und der Größe der Familie. Das Ansuchen um Wohnzuschuss muss jährlich neu gestellt werden.
Selbstberrechnung unter:
http://ww.noe.gv.at/noe/Wohnen-Leben/Foerd_Wohnzuschuss_Wohnbeihilfe.html