Willkommen in Ihrem neuen Zuhause in 3680 Gottsdorf, einer charmanten Gemeinde in Niederösterreich! Diese erstklassige Wohnung in der ersten Etage bietet Ihnen nicht nur einen hohen Wohnkomfort, sondern auch die perfekte Kombination aus modernem Flair und idyllischer Lebensqualität.
Mit einer großzügigen Fläche von 73,21 m² haben Sie ausreichend Platz, um Ihre Wohnträume zu verwirklichen. Die Wohnung ist ein Erstbezug, was bedeutet, dass Sie die Möglichkeit haben, in eine brandneue, gepflegte Umgebung einzuziehen, die ganz auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt ist.
Ein Highlight dieser Wohnung ist der einladende Balkon, auf dem Sie entspannte Stunden im Freien genießen können.
Für Familien mit Kindern ist die Lage der Wohnung besonders vorteilhaft. In unmittelbarer Nähe finden Sie eine Schule und einen Kindergarten, die eine erstklassige Betreuung und Ausbildung für Ihre Kleinen bieten. Auch der nächste Supermarkt ist nur einen kurzen Fußweg entfernt, sodass Sie Ihre täglichen Besorgungen bequem erledigen können.
Die Miete inkl. Betriebskosten und Heizungsakonto von € 840,05.- € bietet Ihnen ein ausgezeichnetes Preis-Leistungs-Verhältnis für diese attraktive Wohnung in einer ruhigen und dennoch gut angebundenen Lage.
Weiters inkludiert sind 2 PKW Abstellplätze und ein Einlagerungsraum mit ca. 3 m².
Zögern Sie nicht, diese einmalige Gelegenheit zu nutzen und Ihre Wohnträume in Gottsdorf zu verwirklichen. Vereinbaren Sie noch heute einen Besichtigungstermin Anbieter kontaktieren und lassen Sie sich von der Qualität und den Vorzügen dieser Wohnung überzeugen! Ihr neues Zuhause erwartet Sie!
Wir weisen darauf hin, dass zwischen dem Vermittler und dem zu vermittelnden Dritten ein familiäres oder wirtschaftliches Naheverhältnis besteht.
Der Immobilienmakler erklärt, dass er – entgegen dem in der Immobilienwirtschaft üblichen Geschäftsgebrauch des Doppelmaklers – einseitig nur für den Vermieter tätig ist.
Infrastruktur / Entfernungen
Gesundheit
Arzt <2.000m
Apotheke <1.500m
Kinder & Schulen
Schule <1.000m
Kindergarten <1.000m
Universität <6.500m
Nahversorgung
Supermarkt <1.000m
Bäckerei <2.000m
Einkaufszentrum <2.500m
Sonstige
Bank <2.000m
Post <2.000m
Geldautomat <2.000m
Polizei <1.500m
Verkehr
Bus <500m
Autobahnanschluss <3.500m
Bahnhof <1.000m
Angaben Entfernung Luftlinie / Quelle: OpenStreetMap
Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir Ihnen seit 13.6.2014 aufgrund einer neuen EU-Richtlinie Unterlagen und Adressangaben zu unseren Objekten erst dann zuschicken können, wenn Sie bestätigen, dass Sie unser sofortiges Tätigwerden wünschen und über Ihre Rücktrittsrechte aufgeklärt wurden. Sie bekommen nach Ihrer Anfrage ein Mail, in dem Sie diese Punkte bitte bestätigen.
Wir weisen darauf hin, dass alle Angaben nach bestem Wissen erstellt wurden. Für Auskünfte und Angaben die uns von seitens der EigentümerInnen und Dritten zur Verfügung gestellt wurden, können wir keine Haftung übernehmen. Druckfehler oder Irrtümer vorbehalten.
Gemäß § 5 Abs. 3 MaklerG weisen wir daraufhin, dass IMMOSTVIERTEL Immobilien bei diesem nicht als Doppelmakler tätig ist und ein wirtschaftliches Naheverhältnis mit der SGN Siedlungsgenossenschaft Neunkirchen besteht.
Die Vergabe richtet sich nach den Förderrichtlinien vom Land NÖ z. Bsp: Hauptwohnsitzmeldung, Einkommenssituation, öst. Staatsbürger oder gleichgestellte Personen
Die Wohneinheiten sind gefördert, sohin werden folgende Unterlagen benötigt: Jahreslohnzettel oder Einkommenssteuerbescheid des letzten Jahres.
Förderungskriterien
Geförderte Wohnungen dürfen nur an Förderungswürdige Personen vergeben werden.
Kriterien
• österreichische Staatsbürger oder Gleichgestellte
• die dringenden Wohnbedarf haben (Nachweis über die Aufgabe des bisherigen Hauptwohnsitzes binnen 6 Monaten nach Bezug der geförderten Wohnung)
• und folgende Obergrenzen des Familieneinkommens nicht übersteigen:
Personenanzahl Jahreseinkommen
1 Person 50.000,00 Euro
2 Personen 70.000,00 Euro
Jede weitere Person 10.000,00 Euro
WOHNZUSCHUSS
Es besteht die Möglichkeit einer zusätzlichen Förderung in Form von nicht rückzahlbaren variablen Zuschüsse. Die Höhe des Wohnzuschusses richtet sich nach der Höhe des Familien-Jahreseinkommens und der Größe der Familie. Das Ansuchen um Wohnzuschuss muss jährlich neu gestellt werden.
Selbstberrechnung unter:
http://ww.noe.gv.at/noe/Wohnen-Leben/Foerd_Wohnzuschuss_Wohnbeihilfe.html
Für weitere Fragen oder einen Besichtigungstermin stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!
Weitere interessante Objekte finden Sie auf unserer Webpage www.immostviertel.at
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