Die Grundstücke befinden sich im Hügelland des Wienviertels in ruhiger und ländlicher Lage an einem sanft geneigten Osthang im Ortsgebiet von Niederkreuzstetten.
Im Ort sind Kindergarten und Volksschule sowie Einkaufsmöglichkeiten für den täglichen Bedarf vorhanden.
Ein Freibad sowie mehrere Heurige und Gastronomielokale stehen ebenfalls zur Verfügung.
Im Ort ist eine Schnellbahnstation mit Anbindung nach Laa an der Thaya bzw. Mistelbach und nach Wien vorhanden. Mit dem Auto gelangt man rasch ins übergeordnete Straßennetz (Nordautobahn Anschlussstelle Hochleithen) und in ca. 25 Minuten an die Stadtgrenze von Wien.
Die Grundstücke liegen an einem sanft geneigten Osthang am Schulberg in Niederkreuzstetten inmitten eines absolut ruhig gelegenen Siedlungsgebietes und sind von Feldern umgeben.
Für die Grundstücke liegt bereits ein Teilungsplan vor, sie sind in natura ausgesteckt und mit Grundstücksnummern markiert und können somit jederzeit besichtigt werden.
Es ist jedoch noch keine Aufschließung mit Straßen bzw. Ver- und Entsorgungsleitungen vorhanden.
Folgende Grundstücke stehen zum Verkauf:
Gst. Nr. 2628/23, 572 m² Fläche, Bauplatznr. 1, Kaufpreis EUR 111.540,-- reserviert
Gst. Nr. 2628/14, 572 m² Fläche, Bauplatznr. 2, Kaufpreis EUR 111.540,-- reserviert
Gst. Nr. 2628/22, 572 m² Fläche, Bauplatznr. 3, Kaufpreis EUR 111.540.--
Gst. Nr. 2628/21, 572 m² Fläche, Bauplatznr. 4, Kaufpreis EUR 111.540.--
Gst. Nr. 2628/15, 572 m² Fläche, Bauplatznr. 5, Kaufpreis EUR 111.540.-- verkauft
Gst. Nr. 2628/25, 572m² Fläche, Bauplatznr. 6, Kaufpreis EUR 111.540.-- reserviert
Gst. Nr. 2628/1, 665 m² Fläche, Bauplatznr. 7, Kaufpreis EUR 129.675,--
Gst. Nr. 2628/24, 480 m² Fläche, Bauplatznr. 8, Kaufpreis EUR 93.600,--
Es herrscht Bauzwang, welcher innerhalb von fünf Jahren ab Rechtskraft der Baulandwidmung (04.2023) zu erfüllen ist. Die Grundstückskäufer bzw. Bauwerber müssen auch in der Gemeinde ihren Hauptwohnsitz begründen.
Die Käufer haben für die Grundstücke innerhalb von sechs Monaten ab Unterfertigung des Kaufvertrages um eine Bauplatzerklärung bei der Baubehörde anzusuchen. Im Zuge der Bauplatzerklärung wird die Aufschließungsabgabe durch die Baubehörde den kaufenden Parteien vorgeschrieben.
Die Höhe der Aufschließungsabgabe ist mit der Gemeinde Niederkreuzstetten abzuklären, lt. Information der Gemeinde liegt der Hebesatz bei EUR 644,-- ( Formel: Wurzel aus der Fläche x Bauklassenkoeffizent x Hebesatz).
Der Bebauungsplan liegt in Rechtskraft vor und wird als Anhang im Exposé übermittelt.